Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Befangen: 1

Bei diesem TOP nimmt Stadtrat Bernhard Kempf an der Beratung und Beschlussfassung wegen Befangenheit nicht teil.

 

Der Markt Triefenstein beabsichtigt mit der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Änderung und Erweiterung der vorhabenbezogenen Bebauungspläne „Solarpark Rettersheim“ und „Solarpark Triefenstein“ zu schaffen.

 

Bisher war das Aufstellen von Solarmodulen lediglich in einem Bereich mit einem Maximalabstand von 110 m vom Fahrbahnrand der Bundesautobahnen erlaubt. Mit der am 01.01.2021 in Kraft getretenen Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wurde die Flächenkulisse für Solaranlagen entlang von Autobahnen oder Schienenwegen vergrößert. Zukünftig darf dieser sog. Seitenrandstreifen in einer Breite von 200 m statt zuvor 110 m genutzt werden, wobei ein 15 m breiter Streifen längs zur Fahrbahn zu Naturschutzzwecken, z. B. für Tierwanderungen, freigehalten werden muss. Durch die Änderung des EEG kann in den bereits für Solaranlagen ausgewiesenen Bereichen somit ein weiterer 90 m breiter Streifen mit Solarmodulen belegt werden.

 

Die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Triefenstein sowie die Änderungen der Bebauungspläne beinhalten zum einen eine Umnutzung von Grün- bzw. Ausgleichsflächen im Geltungsbereich des jeweils rechtskräftigen Bebauungsplanes in Flächen für Solarmodule. Darüber hinaus erfolgt eine Erweiterung des jeweiligen Geltungsbereiches für die Festsetzung von neuen Solarflächen als auch Ausgleichsflächen, welche zum einen als Ersatz für die entfallenden Ausgleichsflächen oder auch als Ausgleichsflächen für die zusätzlichen Solarflächen dienen. Der überwiegende Teil der Geltungsbereiche behält die ursprüngliche Nutzungsart bei.

Zur besseren Übersicht werden auf beiden Bebauungsplänen jeweils das komplette Plangebiet dargestellt

 

Die zu überplanenden Bereiche liegen südwestlich (Solarpark Rettersheim) bzw. nordöstlich (Solarpark Triefenstein) der Autobahn A 3 Frankfurt-Würzburg bzw. Würzburg-Frankfurt.

 

 

Die Nutzungsdauer der Anlagen im Änderungsbereich wird mit 31.12.2057 angegeben.

Nach Beendigung der Solarnutzung wird als Folgenutzung „Fläche für Landwirtschaft“ festgesetzt.

 

Die Unterlagen sind auf der Homepage des Marktes Triefenstein unter folgender Rubrik einzusehen:

www.markt-triefenstein.de/bauleitplaung/ unter laufende Bauleitplanungen.

 

Stadtrat Helmut Adam befürwortet dieses Vorhaben nicht. Er ist der Auffassung, dass Solaranlagen auf Dächer vorzusehen sind.

 


Beschlussvorschlag:

 

Von Seiten der Stadt Marktheidenfeld bestehen keine Einwände gegen die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Triefenstein sowie die jeweils 1. Änderung und Erweiterung der vorhabenbezogenen Bebauungspläne „Solarpark Rettersheim“ bzw. „Solarpark Triefenstein“. Belange der Stadt sind nicht berührt.