(Bei Behandlung dieses Tagesordnungspunktes ist Herr Michael Dröse vom Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen anwesend.)

 

Frau Albert gibt einen kurzen Überblick über das Themenfeld. Eine ausführliche Vorlage wurde den Gremiumsmitgliedern über das Ratsinfosystem vorab zur Verfügung gestellt.

 

Das Musikinstitut der Stadt Marktheidenfeld existiert als gemeinnützige Einrichtung seit über 40 Jahren. Das Aushängeschild Akkordeonorchester besteht seit über 25 Jahren.

 

Über Jahrzehnte war es erklärter Wille des Stadtrats, dem Bildungsauftrag der musikalischen Bildung nachzukommen. Musikalische Bildung wird dabei verstanden als kulturelle und soziale Aufgabe. Schüler*innen soll sozialverträglich und zu günstigen Konditionen der Zugang zu musikalischer Bildung gewährt werden. Das Musikinstitut ist dabei keine Konkurrenz zu privaten Anbietern, sondern eröffnet insbesondere mit niederschwelligen Angeboten den Weg zur Musik.

 

Aktuell werden ca. 120 Schüler*innen unterrichtet, dazu kommen die Ensembles Akkordeonissimo und „Die Spätzünder“ und das Akkordeonorchester mit ca. 40 Mitgliedern.

 

Alle Nachbarstädte unterhalten eine musikalische Bildungseinrichtung in öffentlicher Trägerschaft und eine Mitgliedschaft im Verband der Sing- und Musikschulen.

 

Die Unterrichtsbeiträge für das Musikinstitut Marktheidenfeld sind im Vergleich zu Musikschulen in den Nachbarstädten deutlich geringer, zum Teil um bis zu 40 %.

 

Die Erhöhung der Beiträge des Musikinstituts um 10 % zum nächsten Schuljahr ist laut Beschluss des Stadtrats vom 02.07.2020 vorgesehen.

 

29.01.2021: Haushaltsreden der Fraktionen: Bitte, das Engagement für das Musikinstitut mit Ende des Schuljahrs auslaufen zu lassen.

 

Frau Albert reißt kurz die räumliche Situation, Argumente für den Erhalt des kommunalen musikalischen Bildungsangebots, Argumente für das städtische Musikinstitut in seiner jetzigen Form, für eine Zusammenarbeit mit der vhs, oder für eine Sing- und Musikschule in öffentlicher Trägerschaft, idealerweise im Verband bayerischer Sing- und Musikschulen, an.

 

Weitere Möglichkeiten könnten sein:

·         Interkommunale Zusammenarbeit

·         Zusammenarbeit mit privaten Anbietern

 

Herr Dröse gibt anhand einer Präsentation einen Überblick über das Themenfeld „Sing- und Musikschule“ sowie gesetzliche Hintergründe.

 

Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen e. V.

       Trägerverband von 220 öffentlichen Bildungseinrichtungen in mehr als 1.000 Kommunen = jede 2. Kommune in Bayern

       210.411 Schüler*innen

       68.140 Unterrichtsstunden

 

Musikschule 

Öffentlich getragene und geförderte Bildungseinrichtung in kommunaler (ca. 60 %) oder privatrechtlicher Trägerschaft (ca. 40 %)

          eingebunden in das Unterrichts- und Erziehungsgesetz

          unterstellt der Schulaufsicht der Regierungen

          geschützt per Rechtsverordnung

          finanziell verankert in den Zuwendungsrichtlinien des Freistaates

Verfassung des Freistaats Bayern

Artikel 10

(4) Das wirtschaftliche und kulturelle Eigenleben im Bereich der Gemeindeverbände ist vor Verödung zu schützen.

Artikel 140

(1) Kunst und Wissenschaft sind von Staat und Gemeinde zu fördern.

(3) Das kulturelle Leben und der Sport sind von Staat und Gemeinden zu fördern

 

Landesentwicklungsplan Bayern (LEP) vom 01.09.2013, geändert am 01.03.2018

8.3.1 Schulen und außerschulische Bildungsangebote

(Z) Kinderbetreuungsangebote, Allgemeinbildende Schulen, Berufliche Schulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie Sind- und Musikschulen sind in allen Teilräumen flächendeckend und bedarfsgerecht vorzuhalten.

 

Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO)

Art. 57 – Aufgaben des eigenen Wirkungskreises

(1) Im eigenen Wirkungskreis sollen die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen schaffen und erhalten, die nach den örtlichen Verhältnissen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl und die Förderung des Gemeinschaftslebens ihrer Einwohner erforderlich sind, insbesondere Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Feuersicherheit, der öffentlichen Reinlichkeit, des öffentlichen Verkehrs, der Gesundheit, der öffentlichen Wohlfahrtspflege einschließlich der Jugendhilfe, des öffentlichen Unterrichts und der Erwachsenenbildung, der Jugendertüchtigung, des Breitensports und der Kultur- und Archivpflege; hierbei sind die Belange des Natur- und Umweltschutzes zu berücksichtigen. Die Verpflichtung, diese Aufgaben zu erfüllen, bestimmt sich nach den besonderen gesetzlichen Vorschriften.

 

Extrakt aus den Leitlinien der kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte und Gemeindebund)

 

1.    Musikschulen erfüllen eine wichtige kultur- und bildungspolitische Aufgabe,

2.    haben in der Kooperation mit den Kindertagesstätten und allgemeinbildenden Schulen eine eigenständige pädagogische und kulturelle Aufgabe,

3.    sind, wie das Bildungssystem insgesamt, eine öffentliche Gemeinschaftsaufgabe,

4.    suchen die Partnerschaft und Zusammenarbeit mit anderen Kultur- und Bildungseinrichtungen,

5.    erfüllen einen gesellschaftlichen Auftrag. Musikschulen fördern die Persönlichkeitsentwicklung, Kreativität, Leistungsbereitschaft, Sozialverhalten, Ausdauer und Konzentration und

6.    sind Orte der Integration, des Aufeinanderzugehens, der Öffnung für Unbekanntes und des Miteinander auch unterschiedlicher sozialer bzw. ethnischer Gruppen und kultureller Milieus.

 

Die Sing- und Musikschulverordnung regelt die Mindestvoraussetzungen:

          Kontinuierlicher Unterricht

         Im Grundfachbereich als Voraussetzung für den Instrumental- und Vokalunterricht

         Im Instrumentalunterricht aus jedem der Bereiche

          Streich- und Zupfinstrumente

          Blas- und Schlaginstrumente

          Tasteninstrumente

         Ensemblefächer

          Leitung durch eine musikpädagogische Fachkraft

          Lehrkräfte mit musikpädagogischer Befähigung

          Gesicherte rechtliche und wirtschaftliche Stellung der Lehrkräfte (Schriftliche Arbeitsverträge, TVöD oder angelehnt)

          Soziale Gesichtspunkte

 

Zuwendungsrichtlinien

          Förderung der Lehrpersonalausgaben

          Sonderförderung Kammermusikstunden

          Sonderförderung Gesang und Chor

          Sonderförderung Berufsvorbereitung

          Sonderförderung Kooperationen mit Kitas und Schulen

          Sonderförderung Anschaffungen bei Neugründung

Voraussetzung: kommunale Förderung

 

Auszug aus einem Arbeitsvertrag (tarifgebunden oder Anlehnung an TVöD)

 

Bei der Festlegung der Zahl der Unterrichtsstunden ist berücksichtigt worden, dass Musikschullehrer*innen neben der Erteilung von Unterricht insbesondere folgende Aufgaben zu erledigen haben:

a)    Vor- und Nachbereitung des Unterrichts (Vorbereitungszeiten),

b)    Abhaltung von Sprechstunden,

c)    Teilnahme an Schulkonferenzen und Elternabenden,

d)    Teilnahme am Vorspiel der Schülerinnen und Schüler, soweit dieses außerhalb des Unterrichts stattfindet,

e)    Mitwirkung an Veranstaltungen der Musikschule sowie Mitwirkung im Rahmen der Beteiligung der Musikschule an musikalischen Veranstaltungen (z. B. Orchesteraufführungen, Musikwochen und ähnliche Veranstaltungen), die der Arbeitgeber, einer seiner wirtschaftlichen Träger oder ein Dritter, dessen wirtschaftlicher Träger der Arbeitgeber ist, durchführt,

f)     Mitwirkung an Musikwettbewerben und ähnlichen Veranstaltungen,

g)    Teilnahme an Musikschulfreizeiten an Wochenenden und in den Ferien.

 

Durchschnittliche Finanzierungsanteile einer Musikschule (Bayern 1.1.2020)

Einnahmen/Ertrag                           Ausgaben/Aufwand

40,6 % Eltern                                   85,1 % Lehrpersonalkosten

45,9 % Kommunen                           5,5 % Verwaltungspersonal

10,6 % Freistaat Bayern                   9,4 % Sach- und Investitionskosten

 

Durchschnittliche Jahresgebühren Unterfranken (Stand 1.1.2020)

          Angebote für Kinder unter 4 Jahre: € 274

          Musikalische Früherziehung: € 285

          Musikalische Grundausbildung: € 294

          Einzelunterricht 30 min: € 759

          Einzelunterricht 45 min: € 1.111

          2er Gruppe 45 Min: € 604

          3er Gruppe 45 Min: € 429

 

Das Potential der Stadt Marktheidenfeld

          Ca. 1800 Kinder und Jugendliche

          7 Kindertagesstätten inkl. integrativer Kindergarten – rund 300 Kinder in städt. Kita

          Grundschule mit Betreuungsangebot

          Förder-, Mittel- und Realschule

          Gymnasium

          Kulturangebote

          attraktiver Wirtschaftsstandort

 

Das Potential der Stadt Marktheidenfeld im Vergleich

          4800 EW                   236 Schüler, 92.000 € komm. Anteil

          5300 EW                   497 Schüler, 157.000 € komm. Anteil

          5600 EW                   330 Schüler, 50.700 € komm. Anteil

          8200 EW                   191 Schüler, 60.000 € komm. Anteil

          7300 EW                   604 Schüler, 141.000 € komm. Anteil

          9700 EW                   506 Schüler, 169.000 € komm. Anteil

          10800 EW                 327 Schüler, 66.000 € komm. Anteil

          14.800 EW                707 Schüler, 303.000 € komm. Anteil

          15.600 EW                863 Schüler, 296.000 € komm. Anteil

          11.930 EW                ??

 

Eine Diskussionsbasis:

-          Musikschule in kommunaler Trägerschaft

-          Öffentliche Bildungseinrichtung Musikschule

-          Finanzielle Kontrolle durch Festlegung der Höchststundenzahl

-          Partner im kommunalen Bildungssystem

-          Kultureller Mittel-/Ausgangspunkt und Grundversorgung

-          Interkommunale Zusammenarbeit

 

Herr Dröse erläutert ausführlich die Fragen des Gremiums. Im Gremium werden die Beiträge für den Musikunterricht und das städtische Defizit aufgrund des Musikinstituts diskutiert. Im Rahmen der Diskussion regt Herr Dröse an, einen engeren Kontakt zu den privaten Musikschulen, aber auch zu den unterschiedlichen Musikvereinen und der Kantorei aufzubauen. Aus dem Gremium wird auch eine engere Zusammenarbeit mit den Bildungseinrichtungen angeregt.