Sitzung: 25.03.2021 Stadtrat
(Bei Behandlung dieses Tagesordnungspunktes
ist Herr Michael Dröse vom Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen
anwesend.)
Frau Albert gibt
einen kurzen Überblick über das Themenfeld. Eine ausführliche Vorlage wurde den
Gremiumsmitgliedern über das Ratsinfosystem vorab zur Verfügung gestellt.
Das Musikinstitut
der Stadt Marktheidenfeld existiert als gemeinnützige Einrichtung seit über 40
Jahren. Das Aushängeschild Akkordeonorchester besteht seit über 25 Jahren.
Über Jahrzehnte war
es erklärter Wille des Stadtrats, dem Bildungsauftrag der musikalischen Bildung
nachzukommen. Musikalische Bildung wird dabei verstanden als kulturelle und
soziale Aufgabe. Schüler*innen soll sozialverträglich und zu günstigen
Konditionen der Zugang zu musikalischer Bildung gewährt werden. Das
Musikinstitut ist dabei keine Konkurrenz zu privaten Anbietern, sondern
eröffnet insbesondere mit niederschwelligen Angeboten den Weg zur Musik.
Aktuell werden ca.
120 Schüler*innen unterrichtet, dazu kommen die Ensembles Akkordeonissimo und
„Die Spätzünder“ und das Akkordeonorchester mit ca. 40 Mitgliedern.
Alle Nachbarstädte unterhalten
eine musikalische Bildungseinrichtung in öffentlicher Trägerschaft und eine Mitgliedschaft
im Verband der Sing- und Musikschulen.
Die Unterrichtsbeiträge für das
Musikinstitut Marktheidenfeld sind im Vergleich zu Musikschulen in den
Nachbarstädten deutlich geringer, zum Teil um bis zu 40 %.
Die Erhöhung der Beiträge des Musikinstituts
um 10 % zum nächsten Schuljahr ist laut Beschluss des Stadtrats vom 02.07.2020
vorgesehen.
29.01.2021:
Haushaltsreden der Fraktionen: Bitte, das Engagement für das Musikinstitut mit
Ende des Schuljahrs auslaufen zu lassen.
Frau Albert reißt kurz die räumliche Situation,
Argumente für den Erhalt des kommunalen musikalischen Bildungsangebots,
Argumente für das städtische Musikinstitut in seiner jetzigen Form, für eine
Zusammenarbeit mit der vhs, oder für eine Sing- und Musikschule in öffentlicher
Trägerschaft, idealerweise im Verband bayerischer Sing- und Musikschulen, an.
Weitere
Möglichkeiten könnten sein:
·
Interkommunale
Zusammenarbeit
·
Zusammenarbeit
mit privaten Anbietern
Herr Dröse gibt
anhand einer Präsentation einen Überblick über das Themenfeld „Sing- und
Musikschule“ sowie gesetzliche Hintergründe.
Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen e. V.
• Trägerverband von 220 öffentlichen
Bildungseinrichtungen in mehr als 1.000 Kommunen = jede 2. Kommune in Bayern
• 210.411 Schüler*innen
• 68.140 Unterrichtsstunden
Musikschule
Öffentlich
getragene und geförderte Bildungseinrichtung in kommunaler (ca. 60 %) oder
privatrechtlicher Trägerschaft (ca. 40 %)
•
eingebunden
in das Unterrichts- und Erziehungsgesetz
•
unterstellt
der Schulaufsicht der Regierungen
•
geschützt
per Rechtsverordnung
•
finanziell
verankert in den Zuwendungsrichtlinien des Freistaates
Verfassung des
Freistaats Bayern
Artikel 10
(4) Das
wirtschaftliche und kulturelle Eigenleben im Bereich der Gemeindeverbände ist
vor Verödung zu schützen.
Artikel 140
(1) Kunst und
Wissenschaft sind von Staat und Gemeinde zu fördern.
(3) Das kulturelle
Leben und der Sport sind von Staat und Gemeinden zu fördern
Landesentwicklungsplan
Bayern (LEP) vom 01.09.2013, geändert am 01.03.2018
8.3.1 Schulen und
außerschulische Bildungsangebote
(Z)
Kinderbetreuungsangebote, Allgemeinbildende Schulen, Berufliche Schulen,
Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie Sind- und Musikschulen sind in allen
Teilräumen flächendeckend und bedarfsgerecht vorzuhalten.
Gemeindeordnung für
den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO)
Art. 57 – Aufgaben
des eigenen Wirkungskreises
(1) Im eigenen
Wirkungskreis sollen die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit
die öffentlichen Einrichtungen schaffen und erhalten, die nach den
örtlichen Verhältnissen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl
und die Förderung des Gemeinschaftslebens ihrer Einwohner erforderlich sind,
insbesondere Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit
und Ordnung, der Feuersicherheit, der öffentlichen Reinlichkeit, des
öffentlichen Verkehrs, der Gesundheit, der öffentlichen Wohlfahrtspflege
einschließlich der Jugendhilfe, des öffentlichen Unterrichts und der
Erwachsenenbildung, der Jugendertüchtigung, des Breitensports und der Kultur-
und Archivpflege; hierbei sind die Belange des Natur- und Umweltschutzes zu
berücksichtigen. Die Verpflichtung, diese Aufgaben zu erfüllen,
bestimmt sich nach den besonderen gesetzlichen Vorschriften.
Extrakt aus den Leitlinien der kommunalen Spitzenverbände (Deutscher
Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte und Gemeindebund)
1. Musikschulen
erfüllen eine wichtige kultur- und
bildungspolitische Aufgabe,
2. haben in der Kooperation mit den Kindertagesstätten
und allgemeinbildenden Schulen eine eigenständige
pädagogische und kulturelle Aufgabe,
3. sind, wie das
Bildungssystem insgesamt, eine öffentliche Gemeinschaftsaufgabe,
4. suchen die Partnerschaft und Zusammenarbeit mit
anderen Kultur- und Bildungseinrichtungen,
5. erfüllen einen
gesellschaftlichen Auftrag. Musikschulen
fördern die Persönlichkeitsentwicklung, Kreativität, Leistungsbereitschaft,
Sozialverhalten, Ausdauer und Konzentration und
6. sind Orte der Integration, des Aufeinanderzugehens, der Öffnung für
Unbekanntes und des Miteinander auch unterschiedlicher sozialer bzw. ethnischer
Gruppen und kultureller Milieus.
Die Sing- und Musikschulverordnung regelt
die Mindestvoraussetzungen:
•
Kontinuierlicher
Unterricht
–
Im
Grundfachbereich als Voraussetzung für den Instrumental- und Vokalunterricht
–
Im
Instrumentalunterricht aus jedem der Bereiche
•
Streich-
und Zupfinstrumente
•
Blas-
und Schlaginstrumente
•
Tasteninstrumente
–
Ensemblefächer
•
Leitung durch eine musikpädagogische Fachkraft
•
Lehrkräfte mit musikpädagogischer Befähigung
•
Gesicherte
rechtliche und wirtschaftliche Stellung der Lehrkräfte (Schriftliche Arbeitsverträge, TVöD oder angelehnt)
•
Soziale Gesichtspunkte
Zuwendungsrichtlinien
•
Förderung
der Lehrpersonalausgaben
•
Sonderförderung
Kammermusikstunden
•
Sonderförderung
Gesang und Chor
•
Sonderförderung
Berufsvorbereitung
•
Sonderförderung
Kooperationen mit Kitas und Schulen
•
Sonderförderung
Anschaffungen bei Neugründung
Voraussetzung: kommunale Förderung
Auszug aus einem Arbeitsvertrag (tarifgebunden oder Anlehnung an TVöD)
Bei der Festlegung
der Zahl der Unterrichtsstunden ist berücksichtigt worden, dass
Musikschullehrer*innen neben der Erteilung von Unterricht insbesondere folgende
Aufgaben zu erledigen haben:
a) Vor- und Nachbereitung des Unterrichts
(Vorbereitungszeiten),
b) Abhaltung von Sprechstunden,
c) Teilnahme an Schulkonferenzen und
Elternabenden,
d) Teilnahme am Vorspiel der Schülerinnen und
Schüler, soweit dieses außerhalb des Unterrichts stattfindet,
e) Mitwirkung an Veranstaltungen der
Musikschule sowie Mitwirkung im Rahmen der Beteiligung der Musikschule an
musikalischen Veranstaltungen (z. B. Orchesteraufführungen, Musikwochen und
ähnliche Veranstaltungen), die der Arbeitgeber, einer seiner wirtschaftlichen
Träger oder ein Dritter, dessen wirtschaftlicher Träger der Arbeitgeber ist,
durchführt,
f) Mitwirkung an Musikwettbewerben und
ähnlichen Veranstaltungen,
g) Teilnahme an Musikschulfreizeiten an
Wochenenden und in den Ferien.
Durchschnittliche
Finanzierungsanteile einer Musikschule (Bayern 1.1.2020)
Einnahmen/Ertrag Ausgaben/Aufwand
40,6 % Eltern 85,1
% Lehrpersonalkosten
45,9 % Kommunen 5,5 % Verwaltungspersonal
10,6 % Freistaat Bayern 9,4 % Sach- und Investitionskosten
Durchschnittliche Jahresgebühren
Unterfranken (Stand 1.1.2020)
•
Angebote
für Kinder unter 4 Jahre: € 274
•
Musikalische Früherziehung: € 285
•
Musikalische
Grundausbildung: € 294
•
Einzelunterricht
30 min: € 759
•
Einzelunterricht 45 min: € 1.111
•
2er Gruppe 45 Min: € 604
•
3er Gruppe 45 Min: € 429
Das Potential der Stadt Marktheidenfeld
•
Ca.
1800 Kinder und Jugendliche
•
7
Kindertagesstätten inkl. integrativer Kindergarten – rund 300 Kinder in städt.
Kita
•
Grundschule
mit Betreuungsangebot
•
Förder-,
Mittel- und Realschule
•
Gymnasium
•
Kulturangebote
•
attraktiver
Wirtschaftsstandort
Das Potential der Stadt Marktheidenfeld im
Vergleich
•
4800 EW 236 Schüler, 92.000 € komm.
Anteil
•
5300 EW 497 Schüler, 157.000 € komm.
Anteil
•
5600 EW
330 Schüler, 50.700 €
komm. Anteil
•
8200 EW 191 Schüler, 60.000 € komm.
Anteil
•
7300 EW
604 Schüler, 141.000 €
komm. Anteil
•
9700 EW 506 Schüler, 169.000 € komm.
Anteil
•
10800
EW 327 Schüler, 66.000 €
komm. Anteil
•
14.800
EW 707 Schüler, 303.000 €
komm. Anteil
•
15.600
EW 863 Schüler, 296.000 €
komm. Anteil
•
11.930 EW ??
Eine Diskussionsbasis:
-
Musikschule
in kommunaler Trägerschaft
-
Öffentliche Bildungseinrichtung Musikschule
-
Finanzielle
Kontrolle durch Festlegung der
Höchststundenzahl
-
Partner im kommunalen Bildungssystem
-
Kultureller
Mittel-/Ausgangspunkt und Grundversorgung
-
Interkommunale Zusammenarbeit
Herr Dröse erläutert ausführlich die Fragen des Gremiums. Im Gremium
werden die Beiträge für den Musikunterricht und das städtische Defizit aufgrund
des Musikinstituts diskutiert. Im Rahmen der Diskussion regt Herr Dröse an, einen
engeren Kontakt zu den privaten Musikschulen, aber auch zu den
unterschiedlichen Musikvereinen und der Kantorei aufzubauen. Aus dem Gremium
wird auch eine engere Zusammenarbeit mit den Bildungseinrichtungen angeregt.