Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtkräftigen Bebauungsplanes „Hofwiesen“ (WA) im Stadtteil Oberwittbach. Es widerspricht den Festsetzungen im Hinblick auf die festgesetzte Firstrichtung sowie die Dachneigung.

 

Das Einfamilienhaus mit Doppelgarage ist als barrierearmer erdgeschossiger Bungalow vorgesehen, weshalb aufgrund des großzügigen Gebäudezuschnitts und der in das Gebäude integrierten Doppelgarage eine Drehung der Firstrichtung erforderlich ist. Darüber hinaus wird aus gestalterischer Sicht eine flachere Dachneigung von 22° anstatt der Mindestdachneigung von 30°.

Aus städtebaulicher Sicht spricht nichts gegen eine Drehung der Firstrichtung auf diesem Grundstück. Auch die Nachbarn sind nicht tangiert.

 

Darüber hinaus war im ursprünglich eingereichten Bauantrag die im Bebauungsplan festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) überschritten, weshalb dieser Bauantrag zurückgezogen wurde. Bei der neu eingereichten Fassung wurde nun die 36 m² große Terrasse aus der Planung genommen. Diese darf auch im Nachgang nicht errichtet werden.

 

Die weiterhin beantragte abweichende Dachfarbe anthrazit ist im Bebauungsplan vorgesehen und somit auch keine Befreiung notwendig.

 

Die erforderlichen zwei Stellplätze sind in der Doppelgarage untergebracht.


Beschlussvorschlag:

 

Dem Bauvorhaben wird einschließlich Befreiungen bezüglich der Firstrichtung und Dachneigung zugestimmt.