Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0

Die Stadt Marktheidenfeld erhebt Gebühren auf Grund der Satzung zur Sondernutzung an öffentlichen Verkehrsflächen und der dazu gehörigen Gebührensatzung für die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen im Stadtgebiet. Es handelt sich hauptsächlich um Flächen für die Außengastronomie sowie die Aufstellung von Produktständern und Werbereitern von Einzelhandelsgeschäften.

 

Die Summe aller Sondernutzungsgebühren für dauerhafte Erlaubnisse beträgt im Jahr ca. 7.000 €. Da die Corona-Pandemie weiter anhält, soll wie auch schon 2020 auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren verzichtet werden. Betroffen sind vorwiegend die Flächen für die Außengastronomie.

 

Es wird klargestellt, dass auch Vereine bei Festen beziehungsweise der Grüne Markt vom kompletten Verzicht auf Sondernutzungsgebühren im Jahr 2021 profitieren würden.

 

Auf Nachfrage aus dem Gremium erläutert Herr Brand, dass Sondernutzungsgebühren teilweise auch für die Aufstellung von Baugerüsten anfallen. Ein diesbezüglicher Gebührenverzicht sei jedoch nicht gewünscht. Der Beschlussvorschlag wird daher spezifiziert.


Beschluss:

 

Der Vollzug der Gebührensatzung wird für das Jahr 2021, abgesehen von verkehrsrechtlichen Maßnahmen, ausgesetzt.

Etwaige bereits erhobene Gebühren werden zurückerstattet.