Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0

(Bei Behandlung des Tagesordnungspunktes ist Wolfgang Martin vom Büro Holm GmbH anwesend.)

 

Mit Schreiben vom 30.12.2019 stellte die ST – Bauträger GbR aus Lohr am Main Antrag auf Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Baumhofstraße 57“ für das ehemalige Schleununggelände. Die geplanten Änderungen wurden in der Sitzung des Stadtrates am 30.01.2020 von Architektin Daniela Wagner vom Planungsbüro Architektur² aus Marktheidenfeld vorgestellt und dem Antrag zugestimmt.

 

Das im hinteren Bereich befindliche allgemeine Wohngebiet (WA) wurde mit drei Mehrfamilienhäusern bereits bebauungsplankonform umgesetzt, hier soll lediglich noch ein Kinderspielplatz entstehen, der ursprünglich im GEb2 vorgesehen war.

 

Das GEb1 an der Baumhofstraße sowie der Mischgebietsbereich (MI) sollen zu einer Nutzungseinheit verschmelzen und als Nutzung für Hotelbetrieb inklusive Gastronomie, Praxen und Büronutzung vorgesehen werden.

 

Im GEb2 wiederum (Bereich hinter Norma) soll der Baukörper näher an die Haupterschließungsstraße heranrücken und zusätzliche Stellplätze geschaffen werden. Die bauliche Nutzung soll auf Geschäftsgebäude, Büros für Freiberufler und Praxen sowie betriebszugehörige Wohnungen erweitert werden.

 

Das Vorhaben wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB im sogenannten beschleunigten Verfahren durchgeführt. Das im Verfahren des Urbebauungsplans erstellte Schallschutzgutachten wurde bereits auf die geplanten Änderungen abgestimmt.

 

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 3733/2, 3733 - Teilfläche, 3733/7 und 3733/4 der Gemarkung Marktheidenfeld.

 

Zwischenzeitlich wurden die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden und gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 27.07.2020 bis 02.09.2020 und die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 27.07.2020 bis 02.09.2020 und die Wiederholung derselben vom 26.10.2020 – 27.11.2020 durchgeführt.

 

Herr Martin vom Ingenieurbüro Holm aus Veitshöchheim erläutert anhand einer Präsentation ausführlich die eingegangenen Stellungnahmen und die daraus resultierenden Änderungen. Diese sowie die Abwägungstabelle und Originalstellungnahmen wurden bereits vorab den Gremiumsmitgliedern über das Ratsinfosystem zur Verfügung gestellt. Rückfragen oder Änderungswünsche hierzu wurden durch die Stadträte keine vorgebracht.

 

23 Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden per Anschreiben vom 16.07.2020 am Verfahren beteiligt. Neun schriftliche Stellungnahmen wurden fristgerecht eingereicht. Außerhalb der Beteiligungsfrist gingen keine weiteren Stellungnahmen ein.

 

Von den beteiligten Behörden und TÖBs werden keine grundsätzlichen Einwendungen gegen die 1. Änderung erhoben, insbesondere aus Sicht

·         der Regierung von Unterfranken - Höhere Landesplanungsbehörde

·         des Landratsamtes Main-Spessart - Planungsrecht

·         des Landratsamtes Main-Spessart - Untere Naturschutzbehörde

·         des Landratsamtes Main-Spessart - Immissionsschutz

·         der Stadt Marktheidenfeld - Sachgebiet 30 (Wasserwerk)

·         der Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt

·         des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

·         des Landratsamtes Main-Spessart, Kreisbrandrat

·         der Nachbarkommune Gemeinde Karbach

werden im Grundsatz keine Einwände gegen die Planung vorgebracht.

 

Seitens der beteiligten Öffentlichkeit wurde eine Stellungnahme vorgetragen. Die Stellungnahme des Bürgers wird durch Herrn Martin ausführlich erläutert. Stadtrat Harth sowie die Fraktionsvorsitzenden Richter und Wagner erkundigen sich explizit nach den Schall-Immissionen von der Freizeitanlage/Skaterplatz. Man habe das vorliegende Gutachten berücksichtigt, bestätigt Herr Martin.


Abschließender Beschluss:

 

Nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander wird der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Baumhofstraße 57“ mit Begründung einschließlich der eingearbeiteten Ergänzungen bzw. Korrekturen in der Fassung vom 25.02.2021 in der vorgestellten Form zugestimmt und als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.