Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 4

Beantragt ist erneut eine Verlegung der Stellplatzausfahrt des dritten Stellplatzes auf dem Anwesen. Im Oktober 2020 hatte das Gremium diese mehrheitlich abgelehnt.

 

Bei der Errichtung eines Stellplatzes handelt es sich gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1b BayBO an sich ein verfahrensfreies Bauvorhaben ist. Nachdem es sich hier jedoch um eine 2. Grundstückszufahrt handelt, welche nach der Stellplatz- und Ablösesatzung erst ab einer Grundstücksgröße von 600 m² zulässig ist, ist hier aufgrund einer Grundstücksgröße von nur 576 m² eine isolierte Abweichung von der Stellplatz- und Ablösesatzung erforderlich.

 

Gemäß bestehender Baugenehmigung ist der Stellplatz mit Ausfahrt zur Ringstraße vorgesehen. Dieser konnte nicht zuletzt aufgrund der problematischen Ausfahrtssituation nur begrenzt genutzt werden. Da sich die Ausfahrt aus dem Stellplatz durch die Parksituation und das erhöhte Verkehrsaufkommen in die Ringstraße, insbesondere durch den Busverkehr, schwieriger gestaltet als zur Oberländerstraße hin, wird eine Abänderung der Zu- und Ausfahrt zur Oberländerstraße hin beantragt. Die laut Stellplatz- und Ablösesatzung notwendige Abstandsregelung von 8 m zwischen den Zufahrten wird eingehalten.

 

Von Seiten der Verwaltung wird eine Verlegung der 2. Zufahrt von der Ringstraße in die Oberländerstraße befürwortet, nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass ab einer Grundstücksgröße von nur 24 m² mehr eine Zufahrt ohnehin zulässig wäre und die Verlegung der Zu- und Ausfahrt zur Oberländerstraße verkehrstechnisch sinnvoll erscheint.

 

In der anschließenden Diskussion erklärt Stadtrat Adam, dass für ihn die rein verkehrstechnischen Gesichtspunkte am gravierendsten sind. Einer Abweichung von der Satzung kann er nur zustimmen, wenn die Antragsteller entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung der Einsicht in die Oberländerstraße treffen.

 

Stadtrat Harth kennt zwar die Problematik einer Ausfahrt zur Ringstraße, hält aber eine Ausfahrt in die Kreuzung zur Oberländerstraße wegen des regen Schulverkehrs für indiskutabel.

 

Stadtrat Hartwig äußert sich verwundert, dass der Antrag unverändert nochmals gestellt wird. Auch er sieht eine Ausfahrt in den Kreuzungsbereich kritisch, ein sicherer Schulweg sei wichtig. Man dürfe keinen Präzedenzfall schaffen.

 

Stadtrat Hörnig greift die bei der Ortsbegehung festgestellte Sichteinschränkung durch die Gabionenwand in der Oberländerstraße auf und empfiehlt, eine Höhenbeschränkung oder die Rücknahme der Gabionenwand in den Beschluss aufzunehmen. 

 

Nach ausführlicher Diskussion einigt sich das Gremium auf folgenden Beschluss.


Beschluss:

 

Der am 13.10.2020 gefasste Beschluss wird aufgehoben.

 

Der isolierten Abweichung von der Stellplatz- und Ablösesatzung bezüglich einer 2. Zufahrt mit einhergehender Verlegung in die Oberländerstraße wird zugestimmt. Maßnahmen für die bessere Einsicht sind vom Grundstückseigentümer durch Höhenreduzierung oder Rückbau der Gabionen, die direkt an den Stellplatz grenzen, vorzunehmen.