Sitzung: 09.02.2021 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Das Bauvorhaben liegt im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Altfeld II Jöspershecklein, 3. Änderung“
und hält die Festsetzungen ein.
Jedoch ist eine Abweichung von der Stellplatz- und Ablösesatzung erforderlich im Hinblick auf die Vorgabe, die Herstellung der 10 Stellplätze mit wasserdurchlässigem Belag auszuführen.
Die im nordwestlichen und südwestlichen Bereich der Werkhalle geplanten Flächen
sollen mit wasserundurchlässigem Belag hergestellt werden, da hier
Unfallfahrzeuge abgestellt und umgeladen werden. Hierbei besteht die Gefahr des
Auslaufens von wassergefährdenden Flüssigkeiten, weshalb eine Versiegelung der
Flächen zwingend erforderlich erscheint.
Darüber hinaus ist zudem eine Abweichung bzgl. der Abstandsflächen beantragt. Dies fällt jedoch in die Zuständigkeit des Landratsamtes.
Beschlussvorschlag:
Dem Bauvorhaben
wird mit Abweichung von der Stellplatz- und Ablösesatzung bezüglich des
wasserundurchlässigen Belags zugestimmt.