Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Altfeld II Jöspershecklein, 3. Änderung“ und hält die Festsetzungen ein.

Jedoch ist eine Abweichung von der Stellplatz- und Ablösesatzung erforderlich im Hinblick auf die Vorgabe, die Herstellung der 10 Stellplätze mit wasserdurchlässigem Belag auszuführen.


Die im nordwestlichen und südwestlichen Bereich der Werkhalle geplanten Flächen sollen mit wasserundurchlässigem Belag hergestellt werden, da hier Unfallfahrzeuge abgestellt und umgeladen werden. Hierbei besteht die Gefahr des Auslaufens von wassergefährdenden Flüssigkeiten, weshalb eine Versiegelung der Flächen zwingend erforderlich erscheint.

Darüber hinaus ist zudem eine Abweichung bzgl. der Abstandsflächen beantragt. Dies fällt jedoch in die Zuständigkeit des Landratsamtes.


Beschlussvorschlag:

 

Dem Bauvorhaben wird mit Abweichung von der Stellplatz- und Ablösesatzung bezüglich des wasserundurchlässigen Belags zugestimmt.