Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 1

Der Vertrag über die Erbringung von Bestatterleistungen wurde angepasst. Daraus ergibt sich eine Erhöhung der Grabherstellungsgebühren. Die letzte Erhöhung liegt neun Jahre zurück. Die Gebührensatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen muss deshalb neu gefasst werden. Die Grabherstellungsgebühren werden den Grabnutzungsberechtigten direkt verrechnet. Die Friedhofsverwaltung übt hier hoheitliche Tätigkeiten aus, die per Vertrag an einen Bestatter übertragen werden.

 

Darüber hinaus ist eine maßvolle Anpassung der Grabplatzgebühren vorgesehen. Die letzte Erhöhung liegt hier mehr als zehn Jahre zurück. Das Bestattungswesen weist einen hohen Zuschussbedarf aus den allgemeinen Haushaltsmitteln auf, im Jahr 2020 war ein Haushaltsansatz (Zuschuss) von 358.000 € vorgesehen. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat in der letzten Rechnungsprüfung empfohlen, bei der Bemessung der Grabnutzungs- und Leichenhausgebühren einen angemessenen Kostendeckungsgrad anzustreben.

 

Es wird eine Anpassung der Gebührten vorgeschlagen. Die Erhöhung ergibt sich aus der Gegenüberstellung, welche den Gremiumsmitgliedern über das Ratsinfosystem zur Verfügung gestellt wurde.

 

Auf Rückfrage erläutert Herr Brand, bei der Gebührenerhöhung habe man sich an den anderen größeren Städten im Landkreis orientiert.


Beschluss:

 

1.    Der Stadtrat stimmt der Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Anlage 1 des Protokolls) zu.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Gebührensatzung auszufertigen und bekannt zu machen.