Auf Anfrage der Stadtratsmitglieder wird in der heutigen Sitzung über folgende städtische Bauvorhaben, mit noch ausstehender Baugenehmigung des Landratsamtes, informiert:

 

  • Umgestaltung des Skaterplatzes (Am Maradies)

 

Der Bauamtsleiter Herr Trabel berichtet über den zeitlichen Ablauf des Bauvorhabens: Die Bauantragsstellung und die Vorstellung der Planung Heubrunnenbach in der Stadtratssitzung fand am 05.03.2020 statt. Der Bauantrag ist am 19.03.2020 an das Landratsamt weitergeleitet worden.

Mit Schreiben des Landratsamtes vom 23.04.2020 wurde die Stadt auf fehlende Unterschriften hingewiesen. Die Bauplanmappe wurde am 29.04.2020 mit den Bauherren-unterschriften zurückgesandt.

Das von Büro Wölfel erstellte Schallschutzgutachten (vom Oktober 2017) wurde am 27.04.2020 von Landschaftsarchitekt Leimeister an das Landratsamt übermittelt. Das Landratsamt teilt mit Schreiben vom 17.11.2020 der Stadt Marktheidenfeld fälschlicherweise mit, dass die Schalltechnische Untersuchung (Oktober 2017) den Antragsunterlagen nicht beigelegt wurde. Bei Anwendung des Gesetzes über Anforderungen an den Lärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen (KJG) muss sichergestellt sein, dass der Platz ausschließlich durch unter 18-jährige genutzt wird.

Hier bedarf es einer Nachverhandlung mit dem Landratsamt, so der Bauamtsleiter.

 

Die Mitglieder des Gremiums teilen ihr Unverständnis gegenüber dem Landratsamt hinsichtlich des Schallschutzes und der Altersbegrenzung mit, da die Fakten für die Planung dem Landratsamt seit Langem bekannt sind.

 

Stadtrat Joachim Hörnig teilt erneut mit, dass der Heubrunnenbach wenig Wasser führt und zweifelt dadurch die Sinnhaftigkeit der Kneippanlage an. Er schlägt vor, den Skaterplatz vom Gesamtprojekt Heubrunnengestaltung zu trennen um eine zeitnahe Umsetzung der Planung zu erzielen. Herr Trabel teilt mit, dass zur Klärung der Quellschüttung nur ein hydrogeologisches Gutachten Klarheit schaffen würde.

 

Abschließend regt der Vorsitzende an, diese Thematik in den Fraktionen zu beraten um eine Lösung des Problems herbeiführen zu können.

 

 

  • Nutzungsänderung Milchsammelstelle zu Jugendtreff

 

Der Bauamtsleiter berichtet, dass der Bauantrag hierzu in der Sitzung am 05.03.2020 behandelt und am 19.03.2020 dem Landratsamt zugesandt wurde.

Mit Schreiben vom 23.04.2020 stellt das Landratsamt Nachforderungen hinsichtlich der Nutzungsbeschreibung, Grundrissplan und Aufführung der Nutzung aller Räume. Die Nachforderungen wurden am 04.05.2020 zurückgesendet.

Ein weiteres Schreiben vom Landratsamt vom 18.06.2020 bezüglich Einholung Nachbarunterschriften geht an die Stadt. Die Nachbarbeteiligung, mit 2 verweigerten Nachbarunterschriften, geht am 22.07.2020 an das Landratsamt zurück.

Im Schreiben vom 17.11.2020 äußert das Landratsamt Bedenken gegen die Planung, insbesondere wegen Feierlichkeiten und Nutzung zur Nachtzeit (ab 22 Uhr). Im Falle der Beibehaltung der Planung wird ein schlüssiges Konzept verlangt, welches die Verträglichkeit mit der Nachbarschaft sicherstellen kann. Alternativ wird ein Schallschutzgutachten verlangt.

 

Die Fraktionen sind verärgert über die Verzögerung der Baugenehmigung durch das Landratsamt. Angestrebt ist eine zielführende Lösung mit dem Landratsamt für die Jugendlichen einen Jugendtreff zu schaffen.

 

Ein Appell erfolgt von Stadtrat Heinz Richter sich an die Land- und Bundestagsabgeordneten zu wenden, um den kommunalen Gestaltungsspielraum für Regelungen des Schallimmissionsschutzes für Jugendräume zu erweitern.

 

 

Des Weiteren informiert der Bauamtsleiter die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses über den Anlauf der elektronischen Datenübermittlung von Antragsdaten der Bauanträge an das Landratsamt (TERAwin-BAN). Derzeit wird bei mehreren Landratsämtern ein Pilotprojekt zum Einreichen der Bauanträge in digitaler Form durchgeführt. Dies soll bis Ende 2022 abgeschlossen sein. Danach können die Bauanträge können vom Architekten online beim Landratsamt gestellt und dann an die Stadt übermittelt werden.