Sitzung: 08.12.2020 Bau- und Umweltausschuss
Auf Anfrage
der Stadtratsmitglieder wird in der heutigen Sitzung über folgende städtische
Bauvorhaben, mit noch ausstehender Baugenehmigung des Landratsamtes, informiert:
- Umgestaltung des Skaterplatzes (Am Maradies)
Der
Bauamtsleiter Herr Trabel berichtet über den zeitlichen Ablauf des
Bauvorhabens: Die Bauantragsstellung und die Vorstellung der Planung
Heubrunnenbach in der Stadtratssitzung fand am 05.03.2020 statt. Der Bauantrag
ist am 19.03.2020 an das Landratsamt weitergeleitet worden.
Mit
Schreiben des Landratsamtes vom 23.04.2020 wurde die Stadt auf fehlende
Unterschriften hingewiesen. Die Bauplanmappe wurde am 29.04.2020 mit den
Bauherren-unterschriften zurückgesandt.
Das
von Büro Wölfel erstellte Schallschutzgutachten (vom Oktober 2017) wurde am
27.04.2020 von Landschaftsarchitekt Leimeister an das Landratsamt übermittelt.
Das Landratsamt teilt mit Schreiben vom 17.11.2020 der Stadt Marktheidenfeld fälschlicherweise
mit, dass die Schalltechnische Untersuchung (Oktober 2017) den Antragsunterlagen
nicht beigelegt wurde. Bei Anwendung des Gesetzes über Anforderungen an den
Lärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen (KJG) muss sichergestellt
sein, dass der Platz ausschließlich durch unter 18-jährige genutzt wird.
Hier
bedarf es einer Nachverhandlung mit dem Landratsamt, so der Bauamtsleiter.
Die
Mitglieder des Gremiums teilen ihr Unverständnis gegenüber dem Landratsamt
hinsichtlich des Schallschutzes und der Altersbegrenzung mit, da die Fakten für
die Planung dem Landratsamt seit Langem bekannt sind.
Stadtrat
Joachim Hörnig teilt erneut mit, dass der Heubrunnenbach wenig Wasser führt und
zweifelt dadurch die Sinnhaftigkeit der Kneippanlage an. Er schlägt vor, den
Skaterplatz vom Gesamtprojekt Heubrunnengestaltung zu trennen um eine zeitnahe
Umsetzung der Planung zu erzielen. Herr Trabel teilt mit, dass zur Klärung der
Quellschüttung nur ein hydrogeologisches Gutachten Klarheit schaffen würde.
Abschließend
regt der Vorsitzende an, diese Thematik in den Fraktionen zu beraten um eine
Lösung des Problems herbeiführen zu können.
- Nutzungsänderung Milchsammelstelle zu Jugendtreff
Der
Bauamtsleiter berichtet, dass der Bauantrag hierzu in der Sitzung am 05.03.2020
behandelt und am 19.03.2020 dem Landratsamt zugesandt wurde.
Mit
Schreiben vom 23.04.2020 stellt das Landratsamt Nachforderungen hinsichtlich
der Nutzungsbeschreibung, Grundrissplan und Aufführung der Nutzung aller Räume.
Die Nachforderungen wurden am 04.05.2020 zurückgesendet.
Ein
weiteres Schreiben vom Landratsamt vom 18.06.2020 bezüglich Einholung
Nachbarunterschriften geht an die Stadt. Die Nachbarbeteiligung, mit 2
verweigerten Nachbarunterschriften, geht am 22.07.2020 an das Landratsamt
zurück.
Im
Schreiben vom 17.11.2020 äußert das Landratsamt Bedenken gegen die Planung,
insbesondere wegen Feierlichkeiten und Nutzung zur Nachtzeit (ab 22 Uhr). Im
Falle der Beibehaltung der Planung wird ein schlüssiges Konzept verlangt,
welches die Verträglichkeit mit der Nachbarschaft sicherstellen kann.
Alternativ wird ein Schallschutzgutachten verlangt.
Die
Fraktionen sind verärgert über die Verzögerung der Baugenehmigung durch das
Landratsamt. Angestrebt ist eine zielführende Lösung mit dem Landratsamt für die
Jugendlichen einen Jugendtreff zu schaffen.
Ein
Appell erfolgt von Stadtrat Heinz Richter sich an die Land- und
Bundestagsabgeordneten zu wenden, um den kommunalen Gestaltungsspielraum für
Regelungen des Schallimmissionsschutzes für Jugendräume zu erweitern.
Des Weiteren
informiert der Bauamtsleiter die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses über
den Anlauf der elektronischen Datenübermittlung von Antragsdaten der Bauanträge
an das Landratsamt (TERAwin-BAN). Derzeit wird bei mehreren Landratsämtern ein
Pilotprojekt zum Einreichen der Bauanträge in digitaler Form durchgeführt. Dies
soll bis Ende 2022 abgeschlossen sein. Danach können die Bauanträge können vom
Architekten online beim Landratsamt gestellt und dann an die Stadt übermittelt
werden.