Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Nach der Gründung der GmbH sind weitere Beschlüsse notwendig.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass lediglich der Wortlaut des 1. Beschlusses geändert wird und verliest diesen. Die Beschlüsse 2 und 3 bleiben wie gehabt.


Beschluss:

 

1.   Der Erste Bürgermeister wird im Falle einer Rückübertragung des Erbbaurechts und für die Aufrechterhaltung des Notbetriebes ermächtigt, einen Vertrag über die Betriebsführung mit der Marktheidenfelder Bäder GmbH abzuschließen und zu unterzeichnen. Der Gesellschafter ermächtigt die Geschäftsführer zur Unterzeichnung dieses Vertrages.

 

einstimmig beschlossen      Ja 19  Nein 0 

 

 

 

2.   Der Erste Bürgermeister wird im Falle einer Rückübertragung des Erbbaurechts ermächtigt, einen Vertrag über die Betriebsführung mit der Marktheidenfelder Bäder GmbH abzuschließen und zu unterzeichnen. Der Gesellschafter ermächtigt die Geschäftsführer zur Unterzeichnung dieses Vertrages.

 

einstimmig beschlossen      Ja 19  Nein 0 

 

 

 

3.   Für den Fall der Betriebsführung stattet die Stadt Marktheidenfeld die Marktheidenfelder Bäder GmbH zunächst mit einem Finanzvermögen von 100.000,00 € aus.