Nach der Gründung der GmbH sind weitere Beschlüsse notwendig.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass lediglich der Wortlaut des 1. Beschlusses geändert wird und verliest diesen. Die Beschlüsse 2 und 3 bleiben wie gehabt.
Beschluss:
1. Der Erste Bürgermeister wird im Falle einer
Rückübertragung des Erbbaurechts und für die Aufrechterhaltung des Notbetriebes
ermächtigt, einen Vertrag über die Betriebsführung mit der Marktheidenfelder
Bäder GmbH abzuschließen und zu unterzeichnen. Der Gesellschafter ermächtigt
die Geschäftsführer zur Unterzeichnung dieses Vertrages.
einstimmig
beschlossen Ja 19 Nein 0
2. Der Erste Bürgermeister wird im Falle einer
Rückübertragung des Erbbaurechts ermächtigt, einen Vertrag über die
Betriebsführung mit der Marktheidenfelder Bäder GmbH abzuschließen und zu
unterzeichnen. Der Gesellschafter ermächtigt die Geschäftsführer zur
Unterzeichnung dieses Vertrages.
einstimmig
beschlossen Ja 19 Nein 0
3. Für den Fall der Betriebsführung stattet
die Stadt Marktheidenfeld die Marktheidenfelder Bäder GmbH zunächst mit einem
Finanzvermögen von 100.000,00 € aus.