Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 4

Die GP Joule Projects GmbH & Co. KG aus Reußenköge stellt mit Schreiben vom 29.09.2020 Beschlussvorschlag Antrag auf Schaffung von Baurecht für einen Solarpark im Stadtteil Zimmern auf den Flurstücken 449 und 450.

 

Auf besagten Flächen war im Jahr 2009 bereits ein Solarpark ausgewiesen. Nachdem dieser jedoch innerhalb der im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan geregelten Frist nicht realisiert wurde, war die Stadt von Gesetzeswegen angehalten, das dort geschaffene Baurecht wieder zurückzunehmen und wieder dem Außenbereich zuzuführen. Auch das Landratsamt forderte die Aufhebung des Bebauungsplanes. Demgemäß wurde nicht nur der Bebauungsplan, sondern auch die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Teilbereich wieder aufgehoben, nicht zuletzt, weil im Stadtrat überwiegend die Auffassung vertreten wurde, dass in Zimmern keine weiteren Photovoltaikflächen mehr entstehen sollen und diese beiden Flurstücke wieder der Landwirtschaft zugeführt werden sollen.

 

Auf den direkten Nachbargrundstücken 456, 457, 458, 459, 460 und 464 wurde hingegen das ebenfalls durch Bebauungsplan ausgewiesene Sondergebiet Photovoltaik realisiert.

 

Aufgrund der Rücknahme des Baurechts für diese nun im Außenbereich liegende Fläche erst im letzten Jahr mit Bekanntmachung vom 20.09.2019 und des diesbezüglichen einstimmigen Beschlusses des Stadtrates wird von Seiten der Verwaltung eine erneute Ausweisung von Flächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlicher Fläche nicht für erforderlich gehalten.


Beschluss:

 

Der Antrag auf Schaffung von Baurecht im Stadtteil Zimmern zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf den Flurstücken 449 und 450 wird abgelehnt.