Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0

Mit Schreiben vom 06.10.2020 beantragt die Heimstättenwerk e. G. die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Grundstücke Fl.-Nrn. 7814, 7815 und 7815/1, um dort Mehrfamilien-wohnhäuser mit drei Vollgeschossen und voll ausgebautem Dachgeschoss zu errichten. Um genügend Photovoltaikmodule montieren zu können, soll die Dachform als Pultdach oder verschobenes Satteldach zur Ausführung kommen.

 

Die Grundstücke befinden sich derzeit im bauleitplanerischen unbeplanten Innenbereich. Bauvorhaben wären hier grundsätzlich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zulässig. Da derzeit dort überwiegend Gebäude mit maximal drei Geschossen vorhanden sind, bedarf es für die geplanten Gebäude nach Auskunft des Landratsamtes eines Bebauungsplanes. Dies könnte laut Landratsamt ein solcher nach § 13 a BauGB, also zur Innenentwicklung wie Nachverdichtung im beschleunigten Verfahren sein. So wäre aus Sicht des Landratsamtes eine Umsetzung der gewünschten Planung möglich und wird dort auch als nicht besonders problematisch empfunden.

 

Die Kosten für die Bauleitplanung hat das Heimstättenwerk zu tragen. Hierzu ist noch ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abzuschließen.

 

Seitens des Gremiums wird auf den Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 25.07.2019 verwiesen, in welchem einer Bauvoranfrage zugestimmt worden sei, unter der Voraussetzung, dass die Geschossigkeit maximal drei Geschosse und ein zurückspringendes Staffelgeschoss betrage. Das Gremium ist sich einig dahingehend, dass dieser Beschluss des Bau- und Umweltausschusses einzuhalten sei. Der vorgelegte Beschlussvorschlag wird daher durch den Geschäftsleitenden Beamten sowie den Ersten Bürgermeister ergänzt durch den Satz „Abweichend zum Antrag sollen maximal drei Vollgeschosse sowie ein zurückspringendes Staffelgeschoss verwirklicht werden.“

Über den ergänzten Beschlussvorschlag wird abgestimmt.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, dem Antrag der Heimstättenwerk e. G. vom 06.10.2020 zuzustimmen. Ein Rechtsanspruch zur Durchführung eines Bauleitplanverfahrens entsteht hierdurch nicht. Abweichend zum Antrag sollen drei Vollgeschosse und ein zurückspringendes Staffelgeschoss verwirklicht werden (siehe Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 25.07.2019).