Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0

Die Stadt Marktheidenfeld möchte im Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ den nachfolgenden Bedarf anmelden.

In der Vorbesprechung mit der Regierung von Unterfranken am 23.07.2020 im Rathaus der Stadt Marktheidenfeld wurde für folgende Maßnahmen eine Förderung in Aussicht gestellt.

 

1.    Sanierungsberatung und -betreuung (45.000,00 €)

Die Sanierungsberatung und -betreuung ist seit 1986 ein wesentlicher Bestandteil der Altstadtsanierung. Durch die Unterstützung der privaten Bauherren von unserer Sanierungsbeauftragten sind schon eine Vielzahl von städtebaulichen Maßnahmen verwirklicht worden. Um auch weiterhin die anstehenden Aufgaben ordnungsgemäß durchführen zu können, ist die Tätigkeit der Sanierungsbeauftragten für die kommenden Jahre sehr wichtig.

 

2.    Kommunales Förderprogramm (80.000,00 €)

Die finanzielle Förderung an privaten Maßnahmen im kommunalen Förderprogramm ist ein motivierender Anreiz für Eigentümer, private Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Aufwertung des Stadtbildes der Altstadt geleistet. Es wird vorgeschlagen, das kommunale Förderprogramm auf 15.000 € pro Maßnahme zu erhöhen.

 

3.    Barrierefreie Altstadt, Umsetzung des Konzeptes (400.000,00 €)

Im Straßenraum der Altstadt soll nach der Priorisierung mit dem Einbau der Komfortstreifen weiterverfahren werden. Die Aufenthaltsqualität soll durch die Erweiterung der Straßenmöblierung für Menschen mit und ohne Einschränkungen gesteigert werden. Im Jahr 2021 hat das Bauamt die Untertorstraße und die Fahrgasse als 3. Bauabschnitt vorgesehen.

 

4.    Projektmanagement Leerstand (50.000,00 €)

Es soll ein Projektmanagement durch eine externe Firma eingeführt werden, die den Leerstand der Stadt erfasst, Initiativen startet und eine aktive Leerstandsbekämpfung durchführt. Solche „Leerstandsmanagements“ werden bereits in einigen Städten der Umgebung angeboten und mit der Städtebauförderung refinanziert.

 


Beschluss:

 

1.    Den vorgestellten Maßnahmen zur Bedarfsanmeldung 2021 Städtebauförderung in Höhe der Gesamtsumme von 575.000,00 € wird zugestimmt.

 

2.    Die entsprechenden Haushaltsmittel werden durch die Stadt bereitgestellt.