Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0

(Bei Behandlung dieses Tagesordnungspunktes ist Landschaftsarchitekt Martin Beil anwesend.)

 

Für das Wohnbaugebiet „Märzfeld“ im Stadtteil Altfeld sieht die Planung die Ausweisung von 41 Grundstücken nördlich der Römerstraße vor. Die Grundstücke belaufen sich in einer Größenordnung von 500 – 800 m². Zulässig sind Einzel- und Doppelhäuser mit max. zwei Vollgeschossen. Zudem wurde ein Spielplatz, angrenzend an das Regenrückhaltebecken sowie ein kleiner Parkplatz anstelle der ursprünglich geplanten Versorgungsanlage eingeplant. Die Anbindung des Gebiets erfolgt über zwei Erschließungsstraßen, zum einen über den Geißenweg und zum anderen über den März(en)weg. Insgesamt beträgt der Geltungsbereich des Bebauungsplans 3,88 ha. Der naturschutzrechtliche Ausgleich für die Versiegelung von Flächen mit insgesamt 11.628 m² wird teilweise im Gebiet mit 4.325 m² und zusätzlich 7.303 m² aus dem städtischen Öko-Konto nachgewiesen.

 

Zwischenzeitlich wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und anerkannten Naturschutzverbände mit Schreiben vom 14.11.2019 sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 18.11.2019 bis 20.12.2019 durchgeführt.

Die vorgebrachten Stellungnahmen sowie die vorgeschlagene Abwägung der Träger öffentlicher Belange, Behörden und Nachbargemeinden wurden den Gremiumsmitgliedern über das Ratsinfosystem zur Verfügung gestellt. Diese hatten somit ausreichend Zeit, sich mit den Stellungnahmen zu beschäftigen und ggf. Einwendungen gegen die vorgelegten Zwischenbeschlussvorschläge zu erheben. Einwendungen wurden seitens der Gremiumsmitglieder jedoch nicht erhoben, sodass die Voraussetzungen für einen abschließenden Beschluss vorliegen.

 

Aufgrund der Stellungnahme des Fachbereichs Immissionsschutz des Landratsamtes war darüber hinaus eine zusätzliche Schallimmissionsprognose bezüglich des Verkehrs- und Gewerbelärms aufgrund des Gewerbeparks „Söllershöhe“ erforderlich, welches nun zwischenzeitlich vorliegt und mit in die Abwägung eingebunden wurde.

 

Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keinerlei Einwände, Hinweise oder Anregungen vorgebracht.

 

Anhand einer Präsentation gibt Herr Beil einen Überblick über den Planungsstand und erläutert nochmals die Veränderungen am Vorentwurf aufgrund der abgegebenen Stellungnahmen.

 

Gegen den weiteren Bedarf sprechen:

-       Prognose: Bevölkerungsabnahme um ca. 5 % (von 2012 bis 2030) im Stadtgebiet

-       Leerstände bzw. durch Leerstand gefährdete Gebäude (33 Hauptgebäude und Baulücken in Altfeld)

Einem fehlenden Bedarf stünden entgegen:

-       Die fortschreitende Bebauung: zehn vorwiegend städtische Baulücken wurden in den letzten vier Jahren geschlossen

-       Die erhebliche Nachfrage: (45 InteressentInnen an Baugrundstücken im geplanten Baugebiet)

-       Die nachgewiesen fehlende Verfügbarkeit der (17) privaten unbebauten Baugrundstücke

-       Die Stagnation (keine Abnahme!) der Einwohnerzahl

-       Der weitere Anstieg des individuellen Wohnraumflächenbedarfs pro Person

-       Die Einschätzung des Dorfentwicklungskonzepts: steigende Einwohnerzahl Altfelds aufgrund der Gewerbeansiedelungen

Ø  Ergebnis: Weiterverfolgung der Planung des Wohngebiets

 

Das zwischenzeitlich vorliegende Lärmschutzgutachten sei auf folgende Ergebnisse gekommen:

Gewerbelärm: Die Orientierungswerte der DIN 18005-1 würden tagsüber und nachts eingehalten.

Verkehrslärm: Die Orientierungswerte der DIN 18005-1 würden tagsüber nahezu überall eingehalten werden – Ausnahme hiervon seien Randbereiche im Südosten. Nachts würden die Grenzwerte der TA Lärm ebenfalls nahezu im gesamten Wohngebiet eingehalten – Ausnahmen seien auch hier Randbereiche im Südosten.

Gesunde Wohnverhältnisse seien auch noch bei Einhaltung der Grenzwerte des Mischgebiets (IGW MI) gewährleistet.

 

Kurz geht Herr Beil auf die weiteren Änderungen ein:

Nachrichtliche Übernahmen:

-       Übernahme der Leitungen der Deutschen Telekom

-       Übernahme der 20-kV-Leitungen mit Auflagen

Textliche Festsetzungen und Hinweise:

-       Brandschutz

-       Auflagen im Schutzbereich der 20-kV-Freileitung

-       Auflagen zum Schutz der Leitungen der Deutschen Telekom

-       Hinweise zur Ausuferungsgefahr des Kirschengrabens

-       Hinweise auf sonstige Immissionen durch die ordnungsgemäße Landwirtschaft und den Fluglärm des Flugplatzes Altfeld

-       Einhaltung gesetzlicher Grenzabstände bei Anpflanzungen

 

Aus dem Gremium wird festgehalten, dass die Einwendungen der staatlichen Behörden hinsichtlich des Flächenverbrauches künftig noch wesentlich stärker und nachhaltiger entkräftet werden müssen. Gleichzeitig wird gerügt, dass der Freistaat den Kommunen nicht die erforderlichen Mittel an die Hand gebe, um eine Nachverdichtung der Ortskerne umzusetzen. Weiter wird festgehalten, dass die Anzahl der in Altfeld leerstehenden oder von Leerstand bedrohten Gebäude nicht stimmen könne. Auch die lange zeitliche Verzögerung aufgrund des vom Landratsamt geforderten Lärmschutzgutachtens findet Erwähnung.

Bauamtsleiter Trabel erläutert, aufgrund des Redaktionsschlusses des Amtsblatts „Brücke zum Bürger“ sei die öffentliche Auslegung in der Zeit vom 30.11.2020 bis 08.01.2021 geplant. Wenn aufgrund der Auslegung keine gravierenden Einwendungen gemacht würden, könne der Satzungsbeschluss in einer Stadtratssitzung im Februar 2021 gefasst werden.


Abschließender Beschluss:

 

1.    Nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander wird dem Bebauungsplan Wohngebiet Märzfeld in Altfeld einschließlich der eingearbeiteten Änderungen in der Fassung vom 15.10.2020 in der vorgestellten Form zugestimmt.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.