Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0

Aufgrund der Kalkulation der Wasser-, und Kanalgebühren des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) für die Jahre 2021 bis 2024 sind die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und Wasserabgabesatzung neuzufassen.

 

In diesem Zusammenhang wurden die Wasserabgabesatzung und die Entwässerungssatzung ebenso neu überarbeitet.

 

Die Kalkulation des Prüfungsverbandes ergab eine Erhöhung der Wassergebühren von 2,25 €/m³ auf 2,40 €/m³. Die Gebühr von 2,25 €/m³ bestand seit dem 01.11.2009.

 

Weiterhin wird eine Anpassung bei den Zählergebühren vorgenommen:

 

                          Zähler                         Bisher                                   Neu

bis                         4 m³/h                 9,00 €/Jahr                    15,00 €/Jahr

bis                       10 m³/h               15,00 €/Jahr                    30,00 €/Jahr

bis                       16 m³/h               31,00 €/Jahr                    60,00 €/Jahr

über                     16 m³/h               61,00 €/Jahr                    90,00 €/Jahr

 

Verbundzähler

bis                 80 mm NW             210,00 €/Jahr                  240,00 €/Jahr

bis               100 mm NW             256,00 €/Jahr                  300,00 €/Jahr

 

 

Die Gebühren für die Schmutzwassergebühren in Höhe von 2,22 €/m³ bleiben bestehen. Seit dem Jahr 2005 musste hier keine Anpassung vorgenommen werden.

 

Ebenso die Niederschlagswassergebühr bleibt für den Kalkulationszeitraum 2021 – 2024 mit 0,20 €/m² gleich.

 

Die Kämmerin Herrmann geht detailliert auf die Neuerungen und Ergänzungen der einzelnen Satzungen ein. Bezüglich der erwähnten Funk-Wasserzähler, bei welchen ein Ablesen der Daten durch den Nutzer entfallen würde, hält sie fest, dass das städtische Wasserwerk solche Zähler zunächst in stadteigenen Schächten testen wolle. Über einen weiteren Einsatz sei dann im Gremium zu beraten. Auf Rückfrage erläutert sie weiter, die jährlichen Gebühren für die Wasserzähler errechneten sich aus den Anschaffungskosten geteilt durch die mutmaßliche Lebenserwartung der Zähler.

 

Im Gremium legt man Wert auf die Feststellung, dass die Satzungen und die Gebühren aufgrund des Prüfberichts des BKPV sowie des gesetzlichen Hintergrundes überarbeitet und angepasst werden müssen und dies nicht vom Stadtrat forciert worden sei. In anderen Bereichen sei die Stadt Marktheidenfeld extrem sozial mit den Gebühren. Man habe den Wasserpreis über Jahre zugunsten der Bevölkerung stabil halten können, nun sei dies aufgrund der rechtlichen Vorgaben wohl künftig nicht mehr in der gewohnten Form möglich. Maßgeblich sind die Investitionen der Stadt in die Leitungen.

 

Abschließend hält die Kämmerin fest, dass die Wasservorauszahlungen im Jahr 2020 mit 7 % Mehrwertsteuer eingezogen würden. Bei der Abrechnung des Jahres 2020 im Januar 2021 werde die Mehrwertsteuer-Senkung auf 5 % für das Jahr 2020 jedoch Berücksichtigung finden und entsprechend verrechnet werden.


Beschluss:

 

1.    Die Wasserabgabesatzung wird zum 01.01.2021 neu erlassen (Anlage 1 des Protokolls).

2.    Die Entwässerungssatzung wird zum 01.01.2021 neu erlassen (Anlage 2 des Protokolls).

3.    Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung wird zum 01.01.2021 neu erlassen (Anlage 3 des Protokolls).

4.    Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wird zum 01.01.2021 neu erlassen (Anlage 4 des Protokolls).