Aufgrund der
Kalkulation der Wasser-, und Kanalgebühren des Bayerischen Kommunalen
Prüfungsverbandes (BKPV) für die Jahre 2021 bis 2024 sind die Beitrags- und
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und Wasserabgabesatzung neuzufassen.
In diesem Zusammenhang
wurden die Wasserabgabesatzung und die Entwässerungssatzung ebenso neu
überarbeitet.
Die Kalkulation
des Prüfungsverbandes ergab eine Erhöhung der Wassergebühren von 2,25 €/m³ auf
2,40 €/m³. Die Gebühr von 2,25 €/m³ bestand seit dem 01.11.2009.
Weiterhin wird
eine Anpassung bei den Zählergebühren vorgenommen:
Zähler Bisher Neu
bis 4
m³/h 9,00 €/Jahr 15,00 €/Jahr
bis 10
m³/h 15,00 €/Jahr 30,00 €/Jahr
bis 16
m³/h 31,00 €/Jahr 60,00 €/Jahr
über 16
m³/h 61,00 €/Jahr 90,00 €/Jahr
Verbundzähler
bis 80
mm NW 210,00 €/Jahr 240,00 €/Jahr
bis 100
mm NW 256,00 €/Jahr 300,00 €/Jahr
Die Gebühren für
die Schmutzwassergebühren in Höhe von 2,22 €/m³ bleiben bestehen. Seit dem Jahr
2005 musste hier keine Anpassung vorgenommen werden.
Ebenso die
Niederschlagswassergebühr bleibt für den Kalkulationszeitraum 2021 – 2024 mit
0,20 €/m² gleich.
Die Kämmerin
Herrmann geht detailliert auf die Neuerungen und Ergänzungen der einzelnen
Satzungen ein. Bezüglich der erwähnten Funk-Wasserzähler, bei welchen ein Ablesen
der Daten durch den Nutzer entfallen würde, hält sie fest, dass das städtische
Wasserwerk solche Zähler zunächst in stadteigenen Schächten testen wolle. Über
einen weiteren Einsatz sei dann im Gremium zu beraten. Auf Rückfrage erläutert
sie weiter, die jährlichen Gebühren für die Wasserzähler errechneten sich aus
den Anschaffungskosten geteilt durch die mutmaßliche Lebenserwartung der
Zähler.
Im Gremium legt
man Wert auf die Feststellung, dass die Satzungen und die Gebühren aufgrund des
Prüfberichts des BKPV sowie des gesetzlichen Hintergrundes überarbeitet und
angepasst werden müssen und dies nicht vom Stadtrat forciert worden sei. In
anderen Bereichen sei die Stadt Marktheidenfeld extrem sozial mit den Gebühren.
Man habe den Wasserpreis über Jahre zugunsten der Bevölkerung stabil halten
können, nun sei dies aufgrund der rechtlichen Vorgaben wohl künftig nicht mehr
in der gewohnten Form möglich. Maßgeblich sind die Investitionen der Stadt in
die Leitungen.
Abschließend hält
die Kämmerin fest, dass die Wasservorauszahlungen im Jahr 2020 mit 7 %
Mehrwertsteuer eingezogen würden. Bei der Abrechnung des Jahres 2020 im Januar
2021 werde die Mehrwertsteuer-Senkung auf 5 % für das Jahr 2020 jedoch
Berücksichtigung finden und entsprechend verrechnet werden.
Beschluss:
1. Die Wasserabgabesatzung wird zum 01.01.2021
neu erlassen (Anlage 1 des Protokolls).
2. Die Entwässerungssatzung wird zum
01.01.2021 neu erlassen (Anlage 2 des Protokolls).
3. Die Beitrags- und Gebührensatzung zur
Wasserabgabesatzung wird zum 01.01.2021 neu erlassen (Anlage 3 des Protokolls).
4. Die Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung wird zum 01.01.2021 neu erlassen (Anlage 4 des Protokolls).