In der Stadtratssitzung vom 27.06.2019 wurde die Ausbauplanung
beschlossen.
Für die Maßnahme wurde der eingereichte Förderantrag von Oktober 2019
bis März 2020 vom Landratsamt Main-Spessart bearbeitet und die umfangreichen
Stellungnahmen eingeholt.
Im April 2020 kam die Antwort der Regierung von Unterfranken, dass die
Maßnahme so wie eingereicht nicht förderfähig sei: Aufgrund der gepflasterten
Kreuzungs- und Einmündungsbereiche gelte die Maßnahme als Gestaltungsmaßnahme,
die nicht gefördert wird. Dies gilt auch, wenn anstatt Pflasterung die Bereiche
in Rotasphalt ausgeführt würden.
Es wurde für das Jahr 2020 eine Förderung i. H. v. ca. 632.000 € in
Aussicht gestellt (aktuelle Kostenberechnung ca. 2.733.000 €).
Folgende förderfähige Varianten stehen im Raum:
1
Die
Kreuzungs- und Einmündungsbereiche werden in Asphaltbauweise ausgeführt, die
Asphaltdeckschicht in schwarz, wie
üblich.
Kostenveränderung: Reduzierung von ca. 73.000€ Gesamt: 2.660.000 €
abzüglich
der Fördersumme
2
Die
Einmündungsbereiche (ohne die Kreuzungsbereiche) werden in Asphaltbauweise
ausgeführt, die Asphaltdeckschicht in rot.
Kostenveränderung: Reduzierung von ca. 48.200€ Gesamt: 2.684.800 €
abzüglich
der Fördersumme, wobei hier die Kosten des farbigen Asphaltes keine
förderfähigen Kosten sind.
Nachdem
in der Stadtratssitzung am 28.05.2020 dieser Tagesordnungspunkt abgesetzt und
am 18.06.2020 beschlossen wurde, keinen weiteren Förderantrag im Jahr 2020 zu
stellen, wurde von Seiten der Verwaltung geprüft, ob eine andere
Fördermöglichkeit besteht. Die Verwaltung kam zum Ergebnis, dass keine andere
Förderung für den Ausbau der Michelriether Straße in Betracht kommt.
Die
Geschwindigkeitsreduzierung der Michelriether Straße auf 30 km/h ist
förderschädlich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine
Geschwindigkeitsreduzierung auf einen Teilbereich zu begrenzen, wenn der
Charakter als Haupterschließungsstraße erhalten bleibt. Hierzu ist eine
Stellungnahme der Polizei notwendig, und die Geschwindigkeitsreduzierung muss
ausführlich begründet und in den Erläuterungsbericht eingearbeitet werden.
Das Gremium
zeigt sich verwundert über die Förderkriterien. Ob die Fahrbahn mit Tempo 50
oder Tempo 30 befahren werde, sei für die Funktion der Straße irrelevant. Die
Bemühungen der Stadt bezüglich einer Geschwindigkeitsreduktion würden jedoch
zunichtegemacht.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Alternative 1
zur Ausführung zu bringen. Die Ausschreibung erfolgt nach der vorzeitigen
Baufreigabe durch den Fördergeber.