Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0

In der Stadtratssitzung vom 27.06.2019 wurde die Ausbauplanung beschlossen.

 

Für die Maßnahme wurde der eingereichte Förderantrag von Oktober 2019 bis März 2020 vom Landratsamt Main-Spessart bearbeitet und die umfangreichen Stellungnahmen eingeholt.

 

Im April 2020 kam die Antwort der Regierung von Unterfranken, dass die Maßnahme so wie eingereicht nicht förderfähig sei: Aufgrund der gepflasterten Kreuzungs- und Einmündungsbereiche gelte die Maßnahme als Gestaltungsmaßnahme, die nicht gefördert wird. Dies gilt auch, wenn anstatt Pflasterung die Bereiche in Rotasphalt ausgeführt würden.

 

Es wurde für das Jahr 2020 eine Förderung i. H. v. ca. 632.000 € in Aussicht gestellt (aktuelle Kostenberechnung ca. 2.733.000 €).

 

Folgende förderfähige Varianten stehen im Raum:

 

1      Die Kreuzungs- und Einmündungsbereiche werden in Asphaltbauweise ausgeführt, die Asphaltdeckschicht in schwarz, wie üblich.

Kostenveränderung: Reduzierung von ca. 73.000€                     Gesamt: 2.660.000 €

abzüglich der Fördersumme

 

2      Die Einmündungsbereiche (ohne die Kreuzungsbereiche) werden in Asphaltbauweise ausgeführt, die Asphaltdeckschicht in rot.

Kostenveränderung: Reduzierung von ca. 48.200€                     Gesamt: 2.684.800 €

abzüglich der Fördersumme, wobei hier die Kosten des farbigen Asphaltes keine förderfähigen Kosten sind.

 

Nachdem in der Stadtratssitzung am 28.05.2020 dieser Tagesordnungspunkt abgesetzt und am 18.06.2020 beschlossen wurde, keinen weiteren Förderantrag im Jahr 2020 zu stellen, wurde von Seiten der Verwaltung geprüft, ob eine andere Fördermöglichkeit besteht. Die Verwaltung kam zum Ergebnis, dass keine andere Förderung für den Ausbau der Michelriether Straße in Betracht kommt.

 

Die Geschwindigkeitsreduzierung der Michelriether Straße auf 30 km/h ist förderschädlich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Geschwindigkeitsreduzierung auf einen Teilbereich zu begrenzen, wenn der Charakter als Haupterschließungsstraße erhalten bleibt. Hierzu ist eine Stellungnahme der Polizei notwendig, und die Geschwindigkeitsreduzierung muss ausführlich begründet und in den Erläuterungsbericht eingearbeitet werden.

 

Das Gremium zeigt sich verwundert über die Förderkriterien. Ob die Fahrbahn mit Tempo 50 oder Tempo 30 befahren werde, sei für die Funktion der Straße irrelevant. Die Bemühungen der Stadt bezüglich einer Geschwindigkeitsreduktion würden jedoch zunichtegemacht.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die Alternative 1 zur Ausführung zu bringen. Die Ausschreibung erfolgt nach der vorzeitigen Baufreigabe durch den Fördergeber.