Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 3

Bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 05.12.2019 wurde ein Bauantrag zur Errichtung von Stellplätzen in der Kolpingstraße 15 behandelt. Dieser konnte aufgrund mehrerer Kritikpunkte nicht befürwortet werden. Den Antragstellern wurde jedoch eine Zustimmung in Aussicht gestellt, sofern gewisse Umplanungen (Reduzierung der Grenzbebauung zum Nachbargebäude hin sowie im gesamten, Einhaltung der Grundflächenzahl (GRZ) und der erforderlichen Fahrgassenbreite sowie einer Begrünung entsprechend der Stellplatzsatzung vorgenommen werden. Der nun eingereichte Antrag soll den bisherigen ersetzen. Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Umplanungen entsprechend der städtischen Vorgaben erfolgt sind.

 

Die Antragsteller beantragen nun die Errichtung von nur 5 anstatt der damals vorgesehenen 8 Garagen und 6 Stellplätzen.

 

Geplant ist, eine der drei öffentlichen Parkbuchten auf Kosten des Antragstellers in Richtung des Stadtmauergässchens zu verschieben, um die Grundstückszufahrt von der Kolpingstraße aus mittig ins Grundstück zu ermöglichen. Es sollen nach wie vor drei Parkbuchten erhalten werden. Als positiver Nebeneffekt soll eine vorteilhaftere Einparkmöglichkeit erreicht werden. Von Seiten des Ordnungsamtes bestehen ebenfalls keine Einwände gegen die Verlegung des öffentlichen Stellplatzes.

 

Die erforderliche Fahrgassenbereite von 6 m wird gegenüber dem Erstantrag nun eingehalten, ebenso wie die Grundflächenzahl (GRZ) für dieses Gebiet von 0,6.

 

Die ursprüngliche Grenzbebauung zum Nachbargebäude hin wurde von 16 m auf akzeptable 9 m reduziert. Auch die Gesamtlänge der Bebauung an den Grundstücksgrenzen wurde auf die zulässigen 15 m verringert.

 

Zudem sollen die Dachflächen der Garagen extensiv begrünt werden. Darüber hinaus sind zwei Bäume im Bereich der Garagen vorgesehen.

 

Das Grundstück liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Danach ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Auch die gem. Stellplatzsatzung erforderliche Begrünung (siehe oben) ist vorgesehen.

 

Stadtrat Dr. Dirk Hartwig äußert Bedenken hinsichtlich der Fällung eines großen Mammutbaumes, der für die Entstehung der Stellplätze gefällt wurde. Er regt an, über eine Baumschutzverordnung nachzudenken.

 

Stadtrat Joachim Hörnig teilt mit, dass er kein Verständnis dafür hat, wenn Grünflächen für Parkplätze, die seiner Auffassung nach von der Anzahl lt. Stellplatzsatzung nicht erforderlich sind, weichen müssen. Somit kann er dem Bauvorhaben nicht zustimmen.

 

Eine Versiegelung von Flächen kann Stadtrat Martin Harth ebenfalls nicht befürworten und schlägt vor, eine Grünschutzverordnung zu erlassen um eine unerwünschte Verdichtung zu verhindern.


Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Errichtung von 6 Stellplätzen und 5 Garagen wird zugestimmt.

2.    Gegen die Verschiebung der einen öffentlichen Parkbucht auf Kosten des Antragstellers in Richtung Stadtmauergässchen bestehen von Seiten der Stadt Marktheidenfeld keine Einwände.