Sitzung: 13.10.2020 Bau- und Umweltausschuss
Folgende Bauanträge wurden nach § 34 BauGB verwaltungsintern behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.
- Dachgeschossumbau
mit Gaube durch Drempelerhöhung sowie Änderung der Dachneigung; An der
Hafnergrube 2
· Erneuerung des Dachstuhls eines Wohnhauses mit Kniestockerhöhung und Ausbau des Dachgeschosses zu separater Wohnung sowie Dämmung der Gebäudehülle; Emmerichstraße 9
· Verglasung unbeheizter Freisitz sowie Errichtung Balkonüberdachung;
Erlenstraße 16
- Umbau und
Erweiterung des bestehenden Autohauses; Georg-Mayr-Straße 17-19
· Anbau eines Balkons an ein Wohnhaus; Josef-Ruf-Straße 7
- Sanierung
Wohnhaus: Abbruch und Neuerrichtung von Balkonen; Spessartstraße 4
- Änderungserlaubnis:
Lagerung von entzündlichen Flüssigkeiten; Max-Braun-Str. 12, Stadtteil
Altfeld
- Wohnhausneubau
mit Garage und Carport, Renovierung einer vorhandenen Scheune;
Michelriether Straße 24, Stadtteil Altfeld
- Errichtung
einer Lagerhalle für Palettenregale; Wertheimer Straße 20, Stadtteil Altfeld
Stadtrat Martin Harth ist der Auffassung, dass er mehr Informationen zu den verwaltungsintern behandelten Bauanträgen erwartet. Seiner Meinung nach sollten Bauvorhaben gewerblicher Art nicht verwaltungsintern behandelt werden. Dem stimmt Stadtrat Helmut Adam ebenso zu.
Außerdem ist Stadtrat Martin Harth der Abstand zwischen den Bauausschüssen
definitiv zu lang.
Erster Bürgermeister Thomas Stamm stellt klar, dass falls alle
Bauanträge wieder im Bauausschuss behandelt werden sollen, müsste die Geschäftsordnung
bezüglich der Möglichkeit, Bauanträge verwaltungsintern zu behandeln, geändert
werden. Der Bauamtsleiter weist darauf hin, dass die Verwaltung sich
dahingehend an die Geschäftsordnung gehalten hat.
Im Gremium besteht Übereinstimmung, dass dies so nicht notwendig ist. Es
ist ausreichend, wenn deutlich mehr Informationen zu diesen Bauanträgen
vorgelegt werden. Der Vorsitzende schließt die Diskussion mit dem Ergebnis von
mehr Informationsfluss durch die Verwaltung.