Im Anschluss an die Besichtigung des Stadtwaldes wird ein Ortstermin im Bürgerhaus Oberwittbach durchgeführt. Jutta Neckermann von der städtischen Bauabteilung erläutert ausführlich die anstehenden Arbeiten am Bürgerhaus Oberwittbach.

 

Gemäß Stadtratsbeschluss vom 16.07.2020 solle die barrierefreie Eingangssituation (Rampe) zeitnah über den Bauhof hergestellt werden. Für weitere Maßnahmen wie die Toilettensanierung (barrierefrei), neue Beleuchtung im Veranstaltungsraum, Ersatz der Decke im Saal, Austausch der Eingangstür, Austausch des Giebelfensterelements sollen die Kosten ermittelt und im HH 2021/2022 bereitgestellt werden. Sofern keine Fördermöglichkeit bestehe, sollen die für die Toilettensanierung im Haushalt 2020 zur Verfügung stehenden 35.000,- € bereits jetzt – soweit möglich – zur Umsetzung der genannten Maßnahmen in 2020 verwendet werden.

 

Nachdem eine Aussage über Fördermöglichkeiten erst nach Vorlage eines Gesamtkonzeptes getroffen werden könne, seien für das Jahr 2020 über die Rampe hinaus keine weiteren Baumaßnahmen vorgesehen. Die Rampe werde vom Bauamt geplant und durch den städtischen Bauhof noch 2020 umgesetzt.

 

Die Mittel für die oben genannten Maßnahmen in Höhe von 70.000,00 Euro wurden für den Entwurf des Haushaltes 2021 angemeldet, wobei lediglich eine grobe Kostenschätzung durchgeführt werden konnte, da die genaue Ausführung derzeit noch offen ist.

 

Von Seiten des Bauamtes wird die Erstellung eines Gesamtkonzeptes empfohlen. Insbesondere unter Betrachtung folgender Aspekte:

·         Die energetische Situation der Gebäudehülle.

·         Der Bodenbelag im Saal.

·         Das Nutzungskonzept der freiwerdenden Fahrzeughalle.

·         Der zusätzliche Raumbedarf für die Umsetzung einer barrierefreien Toilette.

 

Stadtrat Hoh erläutert, dass für das Bürgerhaus kein Gesamtkonzept nötig sei. Es sollen lediglich die in der Stadtratssitzung vom 16.07.2020 beschlossenen Arbeiten durchgeführt werden. Weiterhin führt er aus, dass die Toilettensanierung nicht im Jahr 2021 durchgeführt werden könne, da das Bürgerhaus noch vom Pfarramt Michelrieth genutzt werde. Die Sanierung der Toiletten müsse nach dem Auszug des Pfarramtes im Jahr 2022 erfolgen.

 

Nachdem der Stadtrat in seiner Sitzung am 01.10.2020 voraussichtlich dem Antrag auf Auflösung der Feuerwehr Oberwittbach stattgeben werde, muss im Anschluss daran auch der Feuerwehrverein aufgelöst werden. Somit wäre kein Verantwortlicher für das Bürgerhaus Oberwittbach mehr vorhanden. Die Oberwittbacher Bevölkerung wird sich zeitnah Gedanken über die Gründung eines neuen Vereins bzw. eines Verantwortlichen für das Bürgerhaus Oberwittbach machen und der Stadtverwaltung Rückmeldung geben, versichert Stadtrat Hoh.

 

Nach einem kurzen Meinungsaustausch wird deutlich, dass alle notwendigen Investitionen im Haushalt 2021/2022 vorgesehen werden können. Die tatsächliche Beauftragung dürfe jedoch erst nach erneuter Beratung und Beschlussfassung im Stadtrat erfolgen.

 

2. Bürgermeister Menig stellt klar, dass zunächst die Entscheidung über die Verantwortung des Bürgerhauses getroffen werden müsse, danach werde im Stadtrat über die anstehenden Arbeiten entschieden.