(Bei Behandlung dieses Tagesordnungspunktes ist Herr Matthias Bröstler vom Ingenieurbüro Rö(schert) anwesend.)

 

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Marktheidenfeld ist im Westen des Ortsteils Marienbrunn bereits eine ca. 4,9 ha große Wohnbaufläche ausgewiesen. Hiervon sollte allerdings derzeit nur der nördliche Teilbereich überplant werden. Vorgesehen ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) mit 16 – 18 Wohnbauplätzen mit Grundstücksgrößen von im Mittel 800 m² in Verlängerung der Tannäckerstraße. Vorgesehen ist eine Einzel- bzw. Doppelhausbebauung mit Süd- bis Südwestausrichtung.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 281 – Teilfläche, 282, 286 – Teilfläche sowie 283 – Teilfläche der Gemarkung Marienbrunn, welche alle im Eigentum der Stadt Marktheidenfeld sind.

 

Die Planung wurde bereits am 05.12.2019 im Stadtrat vorgestellt. In der Stadtratssitzung vom 02.07.2020 wurde das Thema zuletzt behandelt mit dem Ergebnis, alle Stadtratsmitglieder auf den gleichen Informationsstand zu bringen.

 

Herr Bröstler erläutert anhand einer Präsentation die aktuelle Planung, um das gesamte Gremium auf den selben Wissensstand zu bringen. Detailliert geht er auf die verschiedenen Erschließungsmöglichkeiten ein. Aktuell lägen die geplanten Grundstücksgrößen im Mittel bei ca. 800 m², es bestehe jedoch auch die Möglichkeit, diese im Mittel auf 600 m² zu reduzieren.

 

Erster Bürgermeister Stamm ergänzt, aus dem städtischen Sachgebiet Liegenschaften habe er, Stand heute, erfahren, dass es zwei „alte“ Interessensbekundungen aus dem Jahr 2018 gebe, sechs konkrete neue Interessensbekundungen und weitere elf Interessensbekundungen über das Portal „Baupilot“.

 

Aus dem Gremium wird festgehalten, dass Bauland immer schwerer zu gewinnen sei. Große Grundstücke seien nicht nur sehr pflegeintensiv, sondern auch nicht mehr zeitgemäß, weil diese im Erwerb und Unterhaltung zu teuer kämen. Weiter wird aus dem Gremium festgehalten, dass es in Marienbrunn bereits Probleme mit dem Wasserdruck gäbe, was bei einer Erweiterung der Wohnbebauung unbedingt Berücksichtigung finden müsse. Ebenso müsse beachtet werden, dass sich der Verkehr im Falle einer Erschließung des Baugebiets und der anschließenden Bebauung deutlich erhöhen würde. Hier müsse die Verkehrssituation entsprechend betrachtet werden. Insgesamt sei festzuhalten, dass für ein neu geplantes Wohnbaugebiet Ringschlüsse von Kanal und Wasser zu bevorzugen seien.