Aufgrund der Beanstandung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes und verschiedener gesetzlicher Änderungen muss die Hundesteuersatzung neu erlassen werden.
Der vorgelegte Satzungsentwurf wird durch die Kämmerin vorgestellt und insbesondere die Neuerungen, Änderungen und Ergänzungen erläutert.
Auf Rückfrage aus
dem Gremium sagt die Kämmerin zu, dem Gremium die Zahl der derzeit in
Marktheidenfeld gemeldeten Hunde mitzuteilen. Kampfhunde seien derzeit sechs
gemeldet, wie ihr heute mitgeteilt worden sei.
Aufgrund der Diskussion im Gremium und den Hinweisen der Gremiumsmitglieder wird durch die Kämmerin und den Geschäftsleitenden Beamten die Satzung entsprechend angepasst. Über den angepassten Satzungsentwurf wird entschieden.
Beschluss:
Die
Hundesteuersatzung wird wie vorgelegt (Anlage 2 zum Protokoll) zum 01.01.2021 neu
erlassen.