Sitzung: 17.09.2020 Stadtrat
- Vorbereitende Untersuchungen
Im § 235 Absatz 4
des Baugesetzbuches (BauGB) ist geregelt, dass Sanierungssatzungen die vor dem
01. Januar 2007 bekannt gemacht worden sind, bis zum 31. Dezember 2021
aufzuheben sind.
In der Altstadt
Marktheidenfeld wird weiterhin ein Sanierungsgebiet benötigt. Das
Sanierungsgebiet ist die Grundlage und die Voraussetzung für genehmigten
Städtebauförderungsprojekte in unserer Altstadt. Die Stadtbibliothek, die
Komfortstreifen mit Aufweitungen und die Stadtmöblierung sind die aktuellsten
Beispiele. Das Kommunale Förderprogramm der Altstadt wird im Geltungsbereich
des Sanierungsgebietes durch die Städtebauförderung refinanziert. Die Stadt hat
den Vorteil des Vorkaufsrechtes und die Eigentümer können bei
Modernisierungsmaßnahmen die steuerlichen Vergünstigungen in Anspruch nehmen.
Das alte
Sanierungsgebiet ist bis zum 31.12.2021 laut Gesetz aufzuheben. Als
Voraussetzung für ein neues Sanierungsgebiet sind neue vorbereitende
Untersuchungen durchzuführen.
- Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)
Auf Basis des
vorhandenen ISEKs wurde die Stadt Marktheidenfeld in das Bund-Länder
Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ überführt. Im November 2019 wurden
die Städtebauförderungsrichtlinien grundlegend überarbeitet und die
Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020 verabschiedet. Anstelle der
früheren Programme wurden drei neue Programme definiert. (1. Lebendige Zentren,
2. Sozialer Zusammenhalt und 3. Wachstum und nachhaltige Erneuerung). Die Stadt
soll in das neue Förderprogramm „Lebendige Zentren“ überführt werden.
Für die Überführung
muss das vorhandene ISEK überarbeitet, ergänzt und aktualisiert werden.
Im Rahmen dieser
Überarbeitung sind die Schwerpunkte auf das Mainufer, die Innenstadt, den alten
Festplatz und die Verkehrsentwicklung zu legen. Es sollen mit
Stadtratsbefragungen, Bürgerwerkstätten, Bevölkerungsgesprächen und Erhebungen
die Ziele und Wünsche der Stadt überarbeitet und definiert werden.
Neue vorbereitende
Untersuchungen zur Festlegung eines neuen Sanierungsgebietes und die
Überarbeitung des vorhandenen ISEKs zur Überführung in das
Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“ werden durch die
Städtebauförderung voll unterstützt und mit 60 % der zuwendungsfähigen Kosten
gefördert.
Aus diesem Grund
haben wir Angebote bei Stadtplanungsbüros angefordert, die wir dem Stadtrat im
Oktober 2020 zur Entscheidung vorstellen möchten.