1. Vorbereitende Untersuchungen

 

Im § 235 Absatz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) ist geregelt, dass Sanierungssatzungen die vor dem 01. Januar 2007 bekannt gemacht worden sind, bis zum 31. Dezember 2021 aufzuheben sind.

 

In der Altstadt Marktheidenfeld wird weiterhin ein Sanierungsgebiet benötigt. Das Sanierungsgebiet ist die Grundlage und die Voraussetzung für genehmigten Städtebauförderungsprojekte in unserer Altstadt. Die Stadtbibliothek, die Komfortstreifen mit Aufweitungen und die Stadtmöblierung sind die aktuellsten Beispiele. Das Kommunale Förderprogramm der Altstadt wird im Geltungsbereich des Sanierungsgebietes durch die Städtebauförderung refinanziert. Die Stadt hat den Vorteil des Vorkaufsrechtes und die Eigentümer können bei Modernisierungsmaßnahmen die steuerlichen Vergünstigungen in Anspruch nehmen.

 

Das alte Sanierungsgebiet ist bis zum 31.12.2021 laut Gesetz aufzuheben. Als Voraussetzung für ein neues Sanierungsgebiet sind neue vorbereitende Untersuchungen durchzuführen.

 

  1. Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)

 

Auf Basis des vorhandenen ISEKs wurde die Stadt Marktheidenfeld in das Bund-Länder Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ überführt. Im November 2019 wurden die Städtebauförderungsrichtlinien grundlegend überarbeitet und die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020 verabschiedet. Anstelle der früheren Programme wurden drei neue Programme definiert. (1. Lebendige Zentren, 2. Sozialer Zusammenhalt und 3. Wachstum und nachhaltige Erneuerung). Die Stadt soll in das neue Förderprogramm „Lebendige Zentren“ überführt werden.

 

Für die Überführung muss das vorhandene ISEK überarbeitet, ergänzt und aktualisiert werden.

Im Rahmen dieser Überarbeitung sind die Schwerpunkte auf das Mainufer, die Innenstadt, den alten Festplatz und die Verkehrsentwicklung zu legen. Es sollen mit Stadtratsbefragungen, Bürgerwerkstätten, Bevölkerungsgesprächen und Erhebungen die Ziele und Wünsche der Stadt überarbeitet und definiert werden.

 

Neue vorbereitende Untersuchungen zur Festlegung eines neuen Sanierungsgebietes und die Überarbeitung des vorhandenen ISEKs zur Überführung in das Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“ werden durch die Städtebauförderung voll unterstützt und mit 60 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert.

 

Aus diesem Grund haben wir Angebote bei Stadtplanungsbüros angefordert, die wir dem Stadtrat im Oktober 2020 zur Entscheidung vorstellen möchten.