Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Die Stadt Wertheim beabsichtigt am Standort Wertheim-Bestenheid eine Modernisierung und Erweiterung des bestehenden Hagebaumarktes mit einer bisherigen Verkaufsfläche von 4.000 m² auf 7.000 m². Innenstadtrelevante Sortimente sind im aktuell noch gültigen Bebauungsplan ausgeschlossen. Künftig plant die Stadt Wertheim auch innenstadtrelevante Sortimente gemäß der Sortimentsliste der Stadt Wertheim in einem Umfang von maximal 10 % der Gesamtverkaufsfläche (bis zu 700 m²) zuzulassen.

Durch den Bebauungsplan werden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Einzelhandelsbetriebes mit nicht zentrenrelevanten sowie zentrenrelevanten Randsortimenten geschaffen. Hierdurch soll der vorhandene Standort in Bestenheid gestärkt und auf diese Weise dazu beigetragen werden, die Versorgung der Bevölkerung Wertheims flächendeckend sicherzustellen. Der vorhandene Einzelhandel soll so für die Zukunft gesichert und in verträglichem Maße erweitert werden. 

 

Das Plangebiet umfasst ca. 2,19 ha und liegt im Industriegebiet in Wertheim-Bestenheid, direkt angrenzend an den bestehenden Hagebaumarkt. Der Bebauungsplan wird gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung durchgeführt.

 

Laut Regionalplan Heilbronn – Franken 2020 ist die Wertheimer Innenstadt als Standort für zentrenrelvante regionalbedeutsame Einzelhandelsgroßprojekte ausgewiesen. Die Gewerbegebiete im Stadtteil Bestenheid bilden einen Ergänzungsstandort für nicht zentrenrelevante regionalbedeutsame Einzelhandelsgroßprojekte.

 

Im wirksamen Flächennutzungsplan 89 der Stadt Wertheim ist das Plangebiet als „Sondergebiet“ bzw. „Industriegebiet“ ausgewiesen. Das künftige Sondergebiet „Bau-, Heimwerker- und Gartenmarkt“ kann somit nur teilweise aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden und bedarf einer Teiländerung für eine künftige „Sonderbaufläche für Einzelhandel“.


Beschluss:

 

Von Seiten der Stadt Marktheidenfeld bestehen keine Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplans Sondergebiet „Bau-, Heimwerker- und Gartenmarkt“ (Sporkertwiesen) sowie den Erlass örtlicher Bauvorschrifen in Wertheim-Bestenheid. Belange der Stadt Marktheidenfeld sind nicht berührt.