(Bei Behandlung dieses Tagesordnungspunktes sind Herr Jens Seifert, Fa. Dreger Immobilien, sowie Frau Stefanie Rück vom Planungsbüro Koch anwesend.)

 

Der Vorsitzende stellt zunächst klar, dass man – entgegen der ursprünglichen Tagesordnung – in der heutigen Sitzung auf eine Beschlussfassung verzichte und die Informationen von Herrn Seifert sowie Frau Rück als Grundlage für eine weiterführende Beratung in den Fraktionen dienen würden. Das Gremium sei mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

 

Detailliert stellen Herr Seifert sowie Frau Rück die derzeitige Planung anhand einer Präsentation vor.

 

In der Sitzung des Stadtrates am 23.04.2020 sei der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Wohn- und Mischgebiet ehemaliges Ziegeleigelände“ gefasst worden. Die für diesen Bereich ebenso erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes seit bereits am 27.09.2018 beschlossen worden. Die beiden Verfahren sollen nun im Parallelverfahren fortgeführt werden.

 

Gegenüber der damals vorgestellten Fassung des Bebauungsplanes hätten sich zwischenzeitlich verschiedene Änderungen ergeben.

Entgegen der bereits bekannten Planung habe man die straßenverkehrliche Erschließung noch einmal angepasst. Der Verlauf der Straßen und die ergänzenden Fußwege seien geändert sowie im Westen eine weitere Wendeanlage für Müllfahrzeuge ergänzt worden. Zusätzlich habe man teilweise die Straßenbreiten für eine bessere Nutzung und Einfahrt auf die Wohngrundstücke angepasst.

 

Der neue Vorentwurf sehe nun keine räumlichen Einschränkungen mehr hinsichtlich der Hausform vor. In den Wohngebieten habe man eine offene Bauweise festgesetzt, dementsprechend seien sowohl Einzel- und Doppelhäuser sowie Hausgruppen bis zu einer Länge von 50 m zulässig. Auch seien dahingehend keine möglichen Hausformen dargestellt worden.

Weiterhin sei eine Staffelung der maximalen Gebäudehöhe von Westen nach Osten vorhanden (WA1: II Vollgeschosse; WA2: II-III Vollgeschosse; MI: IV Vollgeschosse).

 

Die vorgesehenen Ausgleichsflächen habe man um die Flächen U1 – U3 für Maßnahmen hinsichtlich der Gelbbauchunke und Zauneidechse ergänzt. Demgemäß habe sich der Geltungsbereich des Bebauungsplanes, ebenso wie der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung, vergrößert.

 

Die textlichen Festsetzungen habe man entsprechend angepasst und ergänzt. Zudem habe man bekannte vorhandene Leitungen des Bayernwerks mit aufgenommen.

 

Aus dem Gremium werden aufgrund des Vortrags der Planer verschiedene Hinweise an diese gegeben:

·         Eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit mehr als 83 Teileigentümern berge ausreichend Konfliktpotential, vor allem, wenn nach ca. zehn bis 15 Jahren erste Reparaturen fällig werden.

·         „Soll-Vorschriften“ in der textlichen Begündung sollten überarbeitet werden.

·         Aufgrund des teilweise sehr feuchten Baugrunds sollte auf Kellergeschosse verzichtet werden.

·         Es werden maximal zwei Vollgeschosse in den WA-Bereichen gewünscht.

 

Rückfragen der Gremiumsmitglieder hinsichtlich der Vertragsgestaltung mit den künftigen Teileigentümern, der Verwaltung des Areals sowie Erfahrungen der Planer mit ähnlichen Projekten werden von den Planern detailliert beantwortet. Die Überlassung von Infomaterial sowie ein Wirtschaftsplan zu Referenz-Objekten werden angekündigt.

 

Abschließend hält Erster Bürgermeister Stamm fest, dass die Hinweise des Gremiums von den Planern gehört wurden und aufgenommen werden. Er bittet um Beratung des Projekts in den Fraktionen.