Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

In der Haushaltrede der Fraktion der Freien Wähler wurde der Antrag zur Berufung eines Umweltbeauftragten gestellt.

 

Dieser soll analog des Behindertenbeauftragten zu verschiedenen Bau- und Umweltprojekten hinzugezogen werden.

 

Der Umweltbeauftragte müsste bestellt werden und hätte ebenso wie der Behindertenbeauftragte ein Fragerecht in der Stadtratssitzung. Ebenso wie alle Stadtratsmitglieder würde der Umweltbeauftragte ein Sitzungsgeld erhalten.

 

Stadtrat Joachim Hörnig verliest eine Begründung der Freien Wähler zu diesem Antrag wie folgt:

 

„In unserer Stellungnahme zum Haushalt 2020 erlauben wir uns auf die umfassenden Betrachtungen hinsichtlich des Themenbereichs Umwelt, Natur und Ökologie hinzuweisen.

Wir betonen ausdrücklich, dass wir hier nicht nur Teilaspekte dieser Themenbereiche aufgegriffen haben, sondern vielmehr eine Betrachtung im Gesamtkontext vorgenommen haben. Diese Ansichten und Einsichten sind für uns jedoch nicht nur temporäre, sondern als kontinuierliche Ziele und Aufträge für unsere Stadt zu betrachten.

 

Stichpunktartig darf ich hier auflisten:

-       Prüfung der Streuobstbestände und kostenfreier Zugriff für unsere Mitbürger*innen

-       Aktive und finanzielle Förderung des Projektes „Lebendige Gärten“

-       Sicherung der autarken und nachhaltigen Wasserversorgung

-       Errichtung von Ladestationen für umweltfreundlichere Antriebssysteme

-       Beitritt der Stadt zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ sowie Überprüfung der Möglichkeiten zur Durchführung von weiteren Maßnahmen im Rahmen des Förderprogramms „StadtGrün“

-       Vorschlag auf Umbenennung und Neuorganisation unseres Bauamtes in Bau- und Umweltamt

-       Prüfauftrag zur möglichen Umstrukturierung und Änderung von hierarchischen Ebenen Das bedeutet für uns, dass die Grünkolonne von einem Gärtnermeister geführt wird und direkt dem Leiter des Bau- und Umweltamtes berichtet und unterstellt ist.

-       Ausarbeitung und Berücksichtigung des Bewirtschaftungs- und Pflegekonzeptes

-       obligatorische Prüfung zur Installation von Photovoltaikanlagen auf bestehenden und zukünftigen städtischen Gebäuden

 

Als logische Konsequenz haben wir beantragt, dass ein Umweltbeauftragter (analog des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung) aus unserer Bürgerschaft, der zu allen Belangen bezüglich Bau-und Umweltprojekten hinzugezogen und gehört werden kann, berufen wird.

 

Als plakatives Beispiel und im Sinne einer kritischen Selbstreflexion möchten wir die wenig gelungene Gestaltung des Seitenstreifens am Adenauerplatz/ZOB nennen.

 

Auch im Sinne des übertragenen Aufgaben- und Wirkungsbereiches sehen wir die Notwendigkeit zur Installation einer solchen ehrenamtlichen Funktionsstelle.

Im Artikel 141 definiert der Freistaat Bayern den Umweltschutz als Aufgabe mit Verfassungsrang für Staat, Gemeinden und Körperschaften (GVBl vom 20. Juni 1984, S. 223).

 

Dankenswerter Weise geht die Initiative hierfür auf die damaligen SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag zurück und unser aktueller Ministerpräsident verweist sehr plakativ darauf, dass „Bayern den Umweltschutz“ erfunden hätte.

 

Wir erwarten uns durch das Mitwirken eines Umweltbeauftragten weitere aktuelle, aber nachhaltige Impulse, nicht nur durch die Anhörung bei städtischen Bau- und Grünordnungsprojekten, sondern vielmehr auch die Entwicklung neuer Ideen und Möglichkeiten zur aktiven Mitarbeit unserer Mitbürger*innen.

 

Dem weiteren Prozedere zur Berufung einer geeigneten Person stehen wir absolut offen gegenüber. Erfolgen kann dies über einen Aufruf in unserer „Brücke zum Bürger“, auf Vorschlag unseres neuen Umweltbeirates, durch eine individuelle Bewerbung oder aber durch Vorschläge aus unserer Bürgerschaft oder den Stadtratsfraktionen.

Wir sollten einen politischen Streit über Umwelt- und Klimaschutz tunlichst vermeiden. Denn weder durch Hysterie noch durch Ignoranz ist der Umwelt und dem Klima geholfen.“

 

Eine Diskussion des Gremiums über die Aufgabenstellung eines möglichen Umweltbeauftragten schließt sich an, in deren Verlauf der vorgelegte Beschlussvorschlag durch den Vorsitzenden angepasst und erweitert wird. Ein Umweltbeauftragter wird allgemein begrüßt.


Beschluss:

 

Ein ehrenamtlicher Umweltbeauftragter wird zur Beteiligung bei verschiedenen Bau- und Umweltprojekten gesucht.

 

Die Aufgaben und das Betätigungsfeld werden durch den Umweltbeirat vorgeschlagen.

Der Umweltbeauftragte kann aus dem Kreis des Umweltbeirats kommen oder durch Ausschreibung öffentlich gesucht werden.

 

Die Entscheidung über die Bestellung des Umweltbeauftragten trifft der Stadtrat.