Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Die Gemeinde Birkenfeld beabsichtigt mit der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Bebauungsplan zur Ausweisung eines besonderen Sondergebietes „Solarpark Birkenfeld“ zu schaffen. Die geplante sonstige Sondergebietsfläche „Freifeld-Photovoltaikanlage“ liegt im nordwestlichen Randbereich der Gemarkung Birkenfeld und wird nördlich durch die Gemarkungsgrenze zu Urspringen begrenzt. Durch die Erzeugung regenerativer Energien aus Freiflächenphotovoltaikanlagen soll eine Stärkung des Anteils an erneuerbaren Energien ermöglicht werden.

 

Die Fläche ist derzeit nahezu ausschließlich als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen, mit Ausnahme einer bestehenden öffentlichen Waldfläche. Östlich anbindend ist eine Sondergebietsfläche für die Errichtung von Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan dargestellt. Die nächstgelegene Wohnbebauung der Gemeinde Birkenfeld liegt in einer Entfernung von ca. 1300 m und ist durch die Erhebung „Geiersberg“ zum Ort abgeschirmt.

 

Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von ca. 54,75 ha.

 

Nach Einstellung der Stromerzeugung sind die Photovoltaikanlagen mit allen baulichen Nebenanlagen sowie die Einfriedung abzubauen und die erdverlegten Leitungen wieder zu entfernen.

 

Belange der Stadt Marktheidenfeld werden durch die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungspalens „Solarpark Birkenfeld“ nicht berührt. Die Zustimmung wird deshalb empfohlen.


Beschluss:

 

Von Seiten der Stadt Marktheidenfeld bestehen keine Einwände gegen die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Birkenfeld“ der Gemeinde Birkenfeld.

Belange der Stadt Marktheidenfeld werden durch die Planungen nicht berührt. Die Zustimmung wird deshalb empfohlen.