Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beantragt werden verschiedenste Änderungen zum Bauantrag zum Neubau von Lager- und Logistikhallen mit KLT-Waschanlage, welcher bereits mit Bescheid vom 24.03.2020 genehmigt wurde. Das Obergeschoss entfällt komplett, die nötigen WCs, Umkleide- und Sozialräume werden im Erdgeschoss angeordnet. Darüber hinaus wurden mehrere organisatorische Veränderungen von Technikräumen und des Technikbereichs vorgenommen und die Halle 2 im nördlichen Bereich um zwei Achsfelder erweitert. Auch eine geschotterte Feuerwehrumfahrt wird erstellt. Zudem wurden sieben der insgesamt acht asphaltierten LKW-Parkplätze an die südöstliche Grundstücksgrenze verschoben und einer direkt an die Halle verlegt. Die Anordnung der 38 (ehemals 42) PKW-Parkplätze mit wasserdurchlässigem Belag (davon einer behindertengerecht) wurde ebenso geändert und ein überdachter Fahrradabstellplatz vorgesehen. Es ergeht Hinweis an das Landratsamt die Stellplätze zu überprüfen. Die 50%ige Dachbegrünung wird auf jedem Hallenbereich ausgeführt.

Weiterhin sind noch mehrere bauordnungsrechtliche Änderungen vorgesehen, die aber in die Zuständigkeit des Landratsamtes fallen.

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schlossfeld“ (GI/GE) in Altfeld, welcher momentan mit der 1. Änderung überarbeitet wird. Aufgrund der fehlenden Planreife der Bebauungsplanänderung sind Befreiungen bezüglich der Baugrenzen und der überbauten Fläche notwendig. Im noch rechtskräftigen Bebauungsplan sind noch ein Zufahrtsweg sowie eine Erschließungsstraße mit Wendehammer als zentrale Erschließung mit den dazugehörigen umlaufenden seitlichen Baugrenzen vorgesehen.

Die Zustimmung zu dem Bauvorhaben wird mit den o. g. Befreiungen wird empfohlen. Die Abweichung von der Stellplatzsatzung für die Zufahrtsbreite von 13,41 m statt 6 m wurde bereits erteilt.

 

Stadtrat Martin Harth weist darauf hin, dass auf einen energieeffizienten und umweltfreundlichen Betrieb und die Einhaltung der vorgegebenen Dachbegrünung zu achten sei.

Er schlägt für künftige Bauleitplanungen vor, verstärkt nachhaltige und klimafreundliche Aspekte mit einzubeziehen oder evtl. über den Kaufvertrag der städtischen Grundstücke dies zu regeln. Der Hinweis wird an die Verwaltung weitergegeben, so der Vorsitzende.


Beschluss:

 

Dem Bauvorhaben wird mit Befreiungen für die Überschreitung der Baugrenzen sowie der überbauten Fläche zugestimmt. An das Landratsamt erfolgt der Hinweis auf Überprüfung der Stellplätze.