Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Vorgesehen ist der Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelagarage und Carport.

 

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Lauterpfad“ im Bereich eines beschränkten Dorfgebiets (MDb), hält jedoch nicht alle Festsetzungen ein.

 

Von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes kann nach § 31 Abs. 2 BauGB befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, die Befreiung städtebaulich vertretbar ist und diese auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

 

Der Bauherr beantragt eine Befreiung von der Festsetzung, wonach Sparrenwiderlager bis 30 cm zulässig sind, hier hingegen ein Kniestock von 1,20 m vorgesehen wird, um im Dachgeschoss ausreichend nutzbaren Wohnraum zu schaffen. Zur Nachbarbebauung geht aufgrund der Entfernung keine nachbarschaftsbeeinträchtigende Wirkung aus und auch städtebaulich ist der Kniestock vertretbar. Darüber hinaus ergibt sich aufgrund des erhöhten Kniestocks eine Überschreitung der bergseitigen Traufhöhe um 0,90 m.

Zudem ist geplant die Garage sowie den vorgesehenen Carport teils außerhalb der Baugrenze zu errichten. Die Garage wird im nördlichen Grundstücksbereich direkt an das Nebengebäude des Nachbargrundstücks angebaut. Der Carport soll über eine möglichst kurze Zufahrt erreichbar sein, um möglichst wenig Fläche versiegeln zu müssen. Der südwestliche Teil des Grundstücks soll der Gartennutzung dienen und deshalb von jeglicher Bebauung freigehalten werden.

 

Nachdem sich das Gebäude sowie die Nebengebäude städtebaulich in die Nachbarbebauung einfügen und die Nachbarn nicht beeinträchtigt werden, wird von der Verwaltung empfohlen, den Bauantrag einschließlich der erforderlichen Befreiungen zu befürworten. Die Nachbarn haben den Bauantrag unterschrieben.


Beschluss:

 

Dem Bauvorhaben wird einschließlich Befreiungen für die Überschreitung des Sparrenwiderlagers, der bergseitigen Traufhöhe sowie der Überschreitung der Baugrenze durch die Garage und den Carport zugestimmt.