Die Sitzungsleitung übernimmt der 2. Bürgermeister.
Der Beamte auf Zeit erhält für die durch das Amt bedingten Mehraufwendungen in der Lebensführung eine angemessene Dienstaufwandsentschädigung (Art. 46 Abs. 1 KWBG). Der Rahmensatz liegt bei 242,91 € bis 798,47 € pro Monat.
Beschluss:
Die monatliche
Dienstaufwandsentschädigung wird auf 700,00 € festgesetzt.