Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0

Die Sitzungsleitung übernimmt der 2. Bürgermeister.

 

Der Beamte auf Zeit erhält für die durch das Amt bedingten Mehraufwendungen in der Lebensführung eine angemessene Dienstaufwandsentschädigung (Art. 46 Abs. 1 KWBG). Der Rahmensatz liegt bei 242,91 € bis 798,47 € pro Monat.


Beschluss:

 

Die monatliche Dienstaufwandsentschädigung wird auf 700,00 € festgesetzt.