Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0

Der Stadtrat wählt aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit einen oder zwei weitere Bürgermeister (Art. 35 GO).


Beschluss:

 

Es werden zwei weitere Bürgermeister (Ehrenbeamte) gewählt.