Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Eichholzstraße“ (WA), hält aber die Festsetzungen nicht ein.

 

Zum einen überschreitet das Bauvorhaben die Wandhöhe mit dem Einfamilienhaus um 19 cm, zum anderen weicht die Dachneigung durch die Errichtung eines Walmdaches auf zwei Seiten mit 30° von der maximalen Dachneigung von 25° ab. Nachdem die Überschreitung der Wandhöhe mit 19 cm als geringfügig anzusehen ist und nicht zuletzt durch die Geländetopographie verursacht wird, kann die Befreiung nach Auffassung der Verwaltung erteilt werden. Ebenso werden die Dachform und die damit einhergehende abweichende Dachneigung städtebaulich nicht als störend angesehen.

 

Die Befreiung berühren nicht die Grundzüge der Planung und sind unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

 

Die Zustimmung wird empfohlen.


Beschluss:

 

Dem Bauantrag wird einschließlich der Befreiungen bezüglich der abweichenden Wandhöhe bzw. der Dachneigung zugestimmt.