Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0

Am 15.03.2020 finden die Kommunalwahlen statt. Die angemessene Entschädigung (Erfrischungsgeld) für die bei der Wahl ehrenamtlich Tätigen legt der Stadtrat fest.

 

Der Geschäftsleitende Beamte berichtet an dieser Stelle, dass aufgrund rechtlicher Regelungen bei der Besetzung der Wahlvorstände auf Kandidaten verzichet werden solle. Im Gremium schließt sich eine Diskussion über die Besetzung der Wahlvorstände an.


Beschluss:

 

Das Erfrischungsgeld wird auf 90,00 € und für eine eventuelle Stichwahl auf 50,00 € festgesetzt.