Am 15.03.2020
finden die Kommunalwahlen statt. Die angemessene Entschädigung
(Erfrischungsgeld) für die bei der Wahl ehrenamtlich Tätigen legt der Stadtrat
fest.
Der
Geschäftsleitende Beamte berichtet an dieser Stelle, dass aufgrund rechtlicher
Regelungen bei der Besetzung der Wahlvorstände auf Kandidaten verzichet werden solle.
Im Gremium schließt sich eine Diskussion über die Besetzung der Wahlvorstände
an.
Beschluss:
Das
Erfrischungsgeld wird auf 90,00 € und für eine eventuelle Stichwahl auf 50,00 €
festgesetzt.