Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Der Antragsteller beantragt den Dachgeschossausbau im Anwesen Friedenstraße 16 mit einer Wohnfläche von rd. 67 m². Aufgrund der sehr flachen Dachneigung ist es erforderlich, auf beiden Seiten großzügig bemessene Dachgauben einzubauen.

 

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das Vorhaben ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Demnach ist innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Der Bereich, in welchem das Grundstück liegt, hat den Gebietscharakter eines Wohngebietes. Zudem ist eine Nachverdichtung durch die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum zu begrüßen.

 

Die Zustimmung wird empfohlen.


Beschluss:

 

Dem Bauantrag für einen Dachgeschossausbau wird zugestimmt.