Sitzung: 30.01.2020 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Der Antragsteller beantragt den Dachgeschossausbau im
Anwesen Friedenstraße 16 mit einer Wohnfläche von rd. 67 m². Aufgrund der sehr
flachen Dachneigung ist es erforderlich, auf beiden Seiten großzügig bemessene
Dachgauben einzubauen.
Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines
Bebauungsplanes. Das Vorhaben ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Demnach
ist innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile ein Vorhaben zulässig,
wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der
Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren
Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Der Bereich, in welchem das Grundstück liegt, hat den
Gebietscharakter eines Wohngebietes. Zudem ist eine Nachverdichtung durch die
Schaffung von zusätzlichem Wohnraum zu begrüßen.
Die Zustimmung wird empfohlen.
Beschluss:
Dem Bauantrag für
einen Dachgeschossausbau wird zugestimmt.