Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0

Aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen im Kommunalabgabengesetz ist eine Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung vorzunehmen.

 

Kämmerin Herrmann stellt dem Gremium die einzelnen Veränderungen der Satzung vor und erläutert insbesondere die fachlichen Begriffe. Die Vorsitzende ergänzt, die heutige Neufassung der Erschließungssatzung habe nichts mit den Straßenausbaubeiträgen zu tun. Diese seien abgeschafft worden.

 

Auf Rückfrage von Fraktionsvorsitzendem Wagner stellt Frau Herrmann klar, bislang seien die Besitzer von Eckgrundstücken, welche von zwei Straßen aus erschlossen seien, für beide Straßen voll beitragspflichtig gewesen. Durch die Änderung habe sich dies reduziert auf jeweils 2/3 der anfallenden Beiträge.

 

2. Bürgermeister Harth resümiert, aus seiner Sicht sei der wesentlichste Punkt der neu aufgenommene Billigkeitserlass.

 

Auf Rückfrage von Stadtrat Adam erläutert die Kämmerin, die Änderungen seien so in der Mustersatzung vorgegeben. Dennoch habe die Kommunalaufsicht die Satzung nochmals geprüft. Hinsichlich der Anregung von Stadtrat Adam, § 2 der Satzung für die Stadt Marktheidenfeld zu den maximal beitragsfähigen Straßenbreiten anzupassen, stellt der Geschäftsleitende Beamte klar, die Änderungen gingen auf die aktuelle Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs zurück. Insoweit sollten Anpassungen nicht vorgenommen werden.


Beschluss:

 

Die Erschließungsbeitragssatzung wird neu erlassen.