(Bei Behandlung dieses Tagesordnungspunktes ist Architektin Daniela Wagner, Architektur² in Marktheidenfeld, anwesend.)

 

In den Stadtratssitzungen am 27.06.2019 und 25.07.2019 wurden verschiedene Varianten bzw. Modulbauvarianten vorgestellt. Umgesetzt werden soll die Variante 2, ein Jugendraum im Lagerbereich und Milchhäusle. Darüber hinaus sollen diverse kleinere Ausbesserungsarbeiten erfolgen. Zudem wurden verschiedene Umplanungen aufgrund Anregungen des Bayerischen Jugendrings (BJR) in die Planung eingearbeitet (mgl. Förderung):

 

- nur ein barrierefreies WC anstatt drei kleine WCs

- Wegfall Rollstuhllift

- stattdessen Abbruch von alter Rampe und Podest

- neue Rampe für Rollstuhl mit Zwischenpodesten

- Bereich vor dem Eingang kleiner

- zwei Eingänge von außen (zus. Durchbruch in bestehenden Jugendraum)

- zusätzlicher Durchbruch zu Garderobe/WC

- zwischenzeitlich vorgesehener Lagerraum ist entfallen

 

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das Vorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Demnach ist innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Der Bereich, in welchem das Grundstück liegt, hat den Gebietscharakter eines Dorfgebietes (MD). Hier sind u. a. auch Anlagen für kulturelle und soziale Zwecke zulässig.

 

Architektin Wagner erläutert den aktuellen Planungsstand anhand einer Präsentation. In der vorstellten Form errechnen sich für die Maßnahme Kosten in Höhe von rund 140.000 € für den Jugendtreff und weitere Kosten in Höhe von rund 28.000 € für diverse kleinere Ausbesserungsarbeiten, die sogenannten „Sowieso-Kosten“. Eine Förderung der Maßnahme durch den BJR könne beantragt werden und sich auf bis zu 30 % der förderfähigen Kosten summieren.

 

Stadträtin Schneider stellt klar, sie sei davon ausgegangen, dass anstelle einer Rampe ein Lift eingebaut werde. Sie fragt nach einer Kostengegenüberstellung Einbau Rampe/Einbau Lift, eventuell unter Berücksichtigung einer möglichen Förderung. Die Rampenlösung halte sie für nicht ansprechend. Zudem werde jede Gestaltungsmöglichkeit im Umgriff des Gebäudes von dieser beeinflusst. Das Schallschutz-Gutachten sei von einer Rampenlösung mit Zugang aus südlicher Richtung ausgegangen.

Architektin Wagner gibt Stadträtin Schneider Recht dahingehend, dass eine Rampe an einer markanten Gebäudeseite nicht die ansprechendste Lösung sei. Der BJR werde einen Lift jedoch nicht bezuschussen, stellt sie klar. Der Einbau einer Rampe sei weiterverfolgt worden, um eine mögliche Förderung abzugreifen.

 

Stadtrat Müller fragt an, ob hinsichtlich der übrigen Kosten die Fördervorgaben erfüllt seien. Dies sei der Fall, stellt Architektin Wagner klar.

 

Aus gestalterischen Gesichtspunkten und aufgrund der kritisch zu sehenden beengten Verkehrssituation spricht sich Stadtrat Adam eindeutig für die Realisierung eines Lifts aus. Er ist der Meinung, auch bei einer Rampe würden Helfer benötigt. Er stellt klar, der BJR kenne die Sitation vor Ort nicht.

 

Stadträtin Hamberger bittet um Erläuterung, welche zusätzlichen Kosten bei Einbau eines Lifts jährlich anfallen werden. Architektin Wagner hält fest, sie werde diese Kosten eruieren. Aktuell könne sie lediglich auf Wartung und TÜV verweisen.

 

2. Bürgermeister Martin Harth hält fest, dass das Gremium bereits bei der Vorberatung aus optischen und gestalterischen Gesichtspunkten von einer Rampe Abstand genommen habe. Er bittet um Prüfung, ob ein Liftsystem erhältlich sei, welches selbständig bedient werden könne. 

 

Heinz Peter, Behindertenbeauftragter der Stadt, stellt klar, eine Rampe sei für ihn immer die bessere Alternative, da diese keine Wartung erfordere. Ein Lift müsse jährlich vom TÜV abgenommen werden. Die Elektrik sei ebenfalls störanfällig. Das Gefälle einer Rampe könne von einem Rollstuhlfahrer alleine gut bewältigt werden.

 

Fraktionsvorsitzender Wagner fragt nach der Möglichkeit einer gegenläufigen Rampe. Eine kurze Diskussion über verschiedene Rampenvarianten und Steigungsgrade schließt sich an.

 

Erste Bürgermeisterin Schmidt-Neder resümiert, man werde vor einer weiteren Umplanung eine Kostenberechnung mit Lift sowie den weiteren Folgekosten erstellen und vorlegen. Daneben werde eine Kostengegenüberstellung mit Fördermöglichkeiten erstellt.

 

Fraktionsvorsitzender Hermann Menig regt an, bezüglich einer Förderung auch an das Programm „Bayern barrierefrei“ zu denken. Die Vorsitzende ergänzt, dass das Städtebauförderungsprogramm nicht für die Stadtteile gelte. Man werde sich informieren.

 

Stadträtin Schneider bittet abschließend um Einschätzung, wie bald eine Beratung über dieses Thema erneut auf der Tagesordnung stehen könne. Architektin Wagner geht von einer erneuten Beratung vermutlich Ende Februar oder Anfang März aus. Bis dahin würden dann auch der Kämmerei Informationen hinsichtlich möglicher weiterer Förderprogramme vorliegen, hält die Vorsitzende fest.