Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet am Nordring“, teilweise im Teilbereich Sondergebiet für Handelsbetriebe, Einzelhandel, Großhandel und Baumarkt sowie teils im Gewerbegebietsbereich.

 

Gegenüber den genehmigten Planungen aus dem Jahr 2016 soll das Gartenhaus nicht komplett abgerissen, sondern nur teilweise zurückgebaut werden. Darüber hinaus werden der Eingangsbereich sowie der Treppenaufgang verändert. Das Gebäude 5 soll entgegen der genehmigten Planung nach Nord-Osten verschoben werden. Für die Gebäude 1, 3 und 4 liegt zwischenzeitlich die Genehmigung vor.

Darüber hinaus werden insgesamt 10 neue Stellplätze, darunter 1 Behindertenstellplatz ausgewiesen. Eine Begrünung entsprechend der Stellplatz- und Ablösesatzung wird vorgesehen.

 

Die darüber hinaus gehenden Änderungen betreffen Belange des Brandschutzes.

 

Die Zustimmung wird empfohlen.

 


Beschluss:

 

Dem Bauantrag zum Umbau und Sanierung von Verkauf und Verwaltung eines Bauzentrums wird zugestimmt.