Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0

(Bei Behandlung dieses Tagesordnungspunktes ist Architektin Daniela Wagner, Architektur² in Marktheidenfeld, anwesend.)

 

Mit Schreiben vom 30.12.2019 stellt die ST – Bauträger GbR (zuvor Spiegel & Siegler Projektbau GbR) Antrag auf Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Baumhofstraße 57“ für das ehemalige Schleunung-Gelände (Fl.-Nrn. 3733/2, 3733, 3733/7, 3733/4, 3700/3 der Gemarkung Marktheidenfeld).

 

Im hinteren Bereich des Grundstücks befindet sich das allgemeine Wohngebiet (WA) mit den drei bereits bebauungsplankonform realisierten Mehrfamilienhäusern. Dieser Teilbereich ist somit überwiegend umgesetzt, hier soll lediglich noch ein Kinderspielplatz entstehen. Für den mittigen Teilbereich des Mischgebiets (MI) bzw. die beiden beschränkten Gewerbegebiete (GEb) sollen Änderungen vorgenommen werden.

 

·         Auf der verbleibenden Fläche des allgemeinen Wohngebietes (WA) soll der ursprünglich im GEb2 vorgesehene Kinderspielplatz errichtet werden.

 

·         Im GEb2 (Bereich hinter Norma) soll der Baukörper näher an die Haupterschließungsstraße heranrücken und zusätzliche Stellplätze realisiert werden, d. h. die Baugrenzen werden zurückgenommen. Der außerdem vorgesehene Kinderspielplatz wird in das allgemeine Wohngebiet verschoben. Darüber hinaus ist vorgesehen, die bauliche Nutzung auf Geschäftsgebäude, Büros für Freiberufler und Praxen sowie betriebszugehörige Wohnungen und Beherbergungsstätten zu erweitern.

 

·         Das GEb1 an der Baumhofstraße sowie der Mischgebietsbereich (MI) sollen zu einer Nutzungseinheit verschmelzen und als Nutzung Hotelbetrieb inkl. Gastronomie, Praxen und Büronutzung vorgesehen werden. Die notwendigen Parkplätze bleiben anzahlmäßig voll erhalten, ebenso die Gebietsarten MI wie GE sowie die Geschosshöhen und Gebäudestellungen.

 

Der Antragstellerin ist bekannt, dass gem. § 2 Abs. 3 BauGB auf die Änderung des Bebauungsplanes kein Anspruch besteht und auch nicht durch Vertrag begründet werden kann. Ferner ist ihr bekannt, dass gegen die Stadt Marktheidenfeld bei Abbruch des Planungsverfahrens kein Anspruch auf Schadensersatz besteht.

 

Fraktionsvorsitzender Christian Menig bittet um Erläuterung, ob sich bezüglich des Bauvorhabens bereits etwas tue. Dies kann Architektin Wagner bestätigen. Aufgrund des Wechsels des Vorhabenträgers habe sich jedoch eine zeitliche Verzögerung ergeben. Einzelne Interessenten für die avisierten Gewerbebetriebe seien bereits bekannt. Die heute vorgestellten Änderungen seien mit den Bauämtern des Landratsamtes sowie der Stadt Marktheidenfeld abgestimmt. Auch das Schallschutz-Gutachten sei aufgrund der geänderten Planung überarbeitet.

 

2. Bürgermeister Harth fragt an, ob die Parkflächen eventuell versickerungsaktiv ausgerüstet werden könnten. Weiter bittet er um Prüfung, ob die geplanten Stellplätze tatsächlich ausreichend seien und ob die Parkflächen Richtung Skaterplatz zusätzlich genutzt werden sollen. Dies wird von Frau Wagner bestätigt.

 

Stadtrat Adam fragt nach der Auslastung des Geländes. Die Anzahl der Geschosse sei im Bebauungsplan geregelt und könne daher nicht geändert werden. Das fünfgeschossige Gebäude schirme das P & G-Gebäude ab.


Beschluss:

 

Dem Antrag der ST – Bauträger GbR aus Lohr, vertreten durch Herrn Johannes Siegler, wird zugestimmt.