Stadträtin Gillmann-Bils berichtet, sie sei zwischenzeitlich bereits einige Male persönlich Zeuge gewesen, wenn Bürger aufgrund von lockeren oder hochstehenden Pflastersteinen gestürzt oder fast gestürzt seien. Sie fragt nach der Haftung der Stadt.

 

Bezüglich Pflaster-Unebenheiten gebe es Vorschriften, stellt Bauamtsleiter Trabel klar. Diese Vorschriften regeln sich unter anderem nach Art und Alter der verwendeten Pflastersteine. Sollte sich jemand bei einem Sturz aufgrund hochstehender Pflastersteine verletzen, könne sich derjenige bei der Stadt melden. Man werde dann den Vorfall prüfen und ggf. an die Versicherung weitergeben.