Sitzung: 16.01.2020 Stadtrat
(Bei Behandlung
dieses Tagesordnungspunktes ist Architekt Johannes Hettiger, Marktheidenfeld,
anwesend.)
Herr Hettiger vom
Büro Gruber | Hettiger | Haus stellt ein mögliches Gesamtkonzept mit
Planungsvarianten für die Kindertagesstätte „Kolpingstraße“ an Hand einer
Präsentation vor.
Erarbeitung eines Gesamtkonzepts für die
Kindertagesstätte Kolpingstraße
als Machbarkeitsstudie
Zielsetzung im ersten Schritt:
Klärung, welche Verdichtung und welche Anzahl an Gruppen am Standort
Kolpingstraße grundsätzlich möglich und sinnvoll ist.
Ø
Hieraus Festlegung für Ausarbeitung Vorentwurf
Ø
Ergebnis hat Einfluss auf den weiteren städtischen
Bedarf an Kita-Plätzen an anderen Standorten
Städtebauliche Situation
Die umliegende Bebauung in der Kolpingstraße, an der Stadtmauer und an
der Bronnbacher Straße ist jeweils mindestens zwei- bis dreigeschossig + Dach.
Der Bestand an der Kolpingstraße erscheint im städtebaulichen Kontext zu
niedrig. Eine straßenraumbildende Bebauung sollte dort beibehalten bzw.
weiterhin vorgesehen werden, wobei aus städtebaulichen Gründen eine
Zweigeschossigkeit anzustreben wäre. Östlich und südlich schließen benachbarte
Anwesen innerhalb des Quartiers an, zu denen Abstandsflächen nach BayBO sowie
die erforderlichen Abstände nach brandschutztechnischen Anforderungen
einzuhalten sind (außer bei Grenzbebauung).
Zum westlich anschließenden Gebäude Pfarrheim sind die dortige
barrierefreie Erschließung des Untergeschoss sowie der Zugang zum Aufzug zu
berücksichtigen. Weiterhin liegt dort ein Zugang zum Untergeschoss des Kiga,
der sowohl vom Bauhof als auch vom Kindergarten genutzt wird, der dort
Außenspielgeräte lagert. Das Gelände weißt derzeit keine Barrierefreiheit auf.
Der Höhenunterschied vom Haupteingang Kolpingstraße zur niedrigsten
Freigeländehöhe am westlichen Außentor beträgt ca. 1,70 m. Derzeit sind mehrere
Treppensituationen zur Überwindung der Höhendifferenzen vorhanden.
Verkehr/Erschließung/Stellplätze
Das Bringen und Abholen der Kinder erfolgt regulär von der Kolpingstraße
aus. Die Park- und Bewegungssituation ist dort relativ beengt. Bei einer
Erweiterung der Kita ist von einer weiteren Verdichtung des Verkehrs
auszugehen. Eine Erweiterung des Platz- und Stellplatzangebotes dort wäre
anzustreben. In den Sommermonaten erfolgt die Abholung der Kinder oft auch
direkt vom Außengelände. Dies findet dann am westlich unterhalb des Pfarrheims
gelegen Außentor statt. Auch dort gelten beengte Verhältnisse. Der Bronnbacher
Platz, der grundstückstechnisch zum Kindergartenareal gehört, ist komplett als
öffentlicher Platz gewidmet, so dass dort keine Kapazitäten für die
Kindergartenbelange vorhanden sind.
Stellplätze
Derzeit sind in der Kolpingstraße einige wenige allgemein öffentlich
nutzbare Parkplätze vorhanden sowie eine Garage auf dem Gelände. Über die
Bestandsanrechnung wäre evtl. eine Beibehaltung der Situation möglich. Es ist
jedoch zu empfehlen, die geforderten Stellplätze herzustellen.
Analyse Bestand – Gebäude/Untergeschoss
• nur teilunterkellert
• geringer bzw. mangelhafter Ausbauzustand
• teilweise feuchtebelastet
• geringe Raumhöhe
• Das Untergeschoss wird überwiegend seitens des Bauhofs zu Lagerzwecken
genutzt.
Analyse Bestand – Gebäude/Erdgeschoss
• kleinteilige enge Struktur, wenig Veränderungsspielraum
• statische Struktur muss sich am Untergeschoss orientieren,
Massivdecke nur über Kernbereich
• Flurbereich im Erdgeschoss niedriger, ohne Massivdecke, Außenwand dort
niedriger
• Gründung für weitere Belastung wohl nicht ausreichend
• relativ geringe Raumhöhe (=> Lüftungstechnik etc.)
Flächenbedarf nach Raumprogramm bzw. abhängig von der Anzahl der Gruppen
Aus dem Raumprogramm sowie aktuellen Vergleichsobjekten ergeben sich für
drei Kita-Gruppen einschließlich Zuschlag für Konstruktionsflächen,
Verkehrsflächen und Technikflächen ein Bruttogeschossflächenbedarf (BGF) von: ca. 600 - 650 m² BGF
Hinzu kommen weitere Funktions- und Sonderflächen:
Mehrzweckraum: ca. 80 m² BGF
Küche/Spülen/Essen: ca. 50 m²
BGF
Personal- und sonstige Nebenräume: ca. 50 m² BGF
Gesamt bei 3 Gruppen: ca. 780 - 830
m² BGF
zum Vergleich: Kita Altfeld (2 Kigagruppen, 1 Kleinkindgruppe): rd. 780
m² BGF
Aktuelles städtisches Vergleichsobjekt (3 Kigagruppen, 3
Kleinkindgruppen): rd. 1.600 m² BGF
Bestand: Kiga: ca. 640 m² BGF
Überdachung: ca. 150 m³ BGF
Schwesternhaus (II): ca. 320 m² BGF
Bestand gesamt: ca. 1.100 m² BGF
Bedarf an BGF-Flächen abhängig von der Gruppenanzahl
·
3 Gruppen einschließlich Mehrzweckraum (MZR),
Küche/Spülen/Essen, Personal- und Nebenräume
ca. 800 m² BGF eingeschossig möglich (I)
·
4 Gruppen einschließlich MZR, Küche/Spülen/Essen, Personal-
und Nebenräume
ca. 1.100 m² BGF eingeschossig, z.T.
zweigeschossig (I + II)
·
5 Gruppen einschließlich MZR, Küche/Spülen/Essen,
Personal- und Nebenräume
ca. 1.350 m² BGF eingeschossig, z.T. zweigeschossig
(I + II)
Bedarf an bespielbaren Freiflächen
Die Empfehlungen gehen von mind. 10 – 12 m² bespielbarer Freifläche pro
Kind aus.
Bei 4 Gruppen
2 Gruppen á 25 Kinder = 50 Kinder
2 Gruppen á 15 Kinder = 30 Kinder
80 Kinder x 12 m² = ca. 960 m² bespielbare
Freifläche
Bei 5 Gruppen
3 Gruppen á 25 Kinder = 75 Kinder
2 Gruppen á 15 Kinder = 30 Kinder
105 Kinder x 12 m² = ca. 1.260 m²
bespielbare Freifläche
Zwischenfazit:
Erhalt und Aufstockung des Bestandes erscheint nicht empfehlenswert bzw.
statisch/technisch nicht realisierbar. Ein Umbau oder Ersatzneubau einschließlich
Erweiterung sollte nicht viel mehr Fläche überbauen als derzeit im Bestand
einschließlich Überdachung und Schwesternhaus überbaut ist, um eine ausreichend
große und gut zonierbare Außenspielfläche zu erhalten. Die Verkehrssituation
ist unbefriedigend – mehr Platz/Stellplätze im Straßenraum werden benötigt. Bei
Zweigeschossigkeit ist die Barrierefreiheit zu gewährleisten (Aufzug) sowie der
direkte Zugang auf die Außenspielflächen (Rampen, Rutschen, Treppen o. ä.).
Ø
Bei eingeschossiger Bebauung max. ca. 4 Gruppen
möglich
Ø
Bei ganz oder teilweise zweigeschossiger Bebauung 5
Gruppen möglich
Variante 1 – 4 Gruppen, eingeschossig
• Umbau und Erweiterung bzw. Abbruch und Ersatzneubau Bestand,
eingeschossig
• Anbau für 2 Gruppen an Ostgrenze
• Foyer und Mensa zentral
• Funktionen (Personal etc.) evtl. im 1. Obergeschoss (Teilbereich)
• 4 Gruppen im Erdgeschoss
Variante 2 – bis zu 5 Gruppen, ein- und zweigeschossig
• Umbau und Erweiterung bzw. Abbruch und Ersatzneubau Bestand,
zweigeschossig,
hierin 2 Gruppen im EG und 2
Gruppen im Obergeschoss
• freistehender separater Neubau für 1 Gruppe im Bereich der südlichen
Grundstücksgrenze,
eingeschossig, ebenerdig,
separater Zugang vom Bronnbacher Platz aus
• im freistehenden Neubau 1 Gruppe im Ergeschoss, erdgeschossig sowie
Sonderräume
• Mensa im nördlichen Baukörper, separater Speiseraum im südlichen
Neubau
• Funktionen (Personal etc.) evtl. im 1. Obergeschoss (Teilbereich)
• Zonierung Außengelände in Kindergartenkinder/Kleinkinder gut möglich
• 3 Gruppen im Erdgeschoss, 2 Gruppen im Obergeschoss
• direkte Zugänglichkeit aus den Obergeschossen ins Freigelände ist zu
gewährleisten
Variante 3 – 5 Gruppen, ein- und zweigeschossig
• Abbruch und Ersatzneubau Bestand, zweigeschossig
• Anbau für 1 Gruppe, T-förmig ca. im Bereich Foyer, Erdgeschoss als
überdachter flexibel
nutzbarer Freibereich sowie
bespielbarer Freibereich, Gewinn von mehr bespielbarer
Freifläche
• im Anbau 1 Gruppe im Obergeschoss
• Sockelbau südlich mit Treppenhaus, Außentoiletten, Außengeräteraum
• Foyer und Mensa zentral
• Funktionen (Personal etc.) evtl. im 1. Obergeschoss (Teilbereich)
• Zonierung Außengelände in Kindergartenkinder/Kleinkinder gut möglich
• 2 Gruppen im Erdgeschoss, 3 Gruppen im Obergeschoss
• direkte Zugänglichkeit aus den Obergeschossen ins Freigelände ist zu
gewährleisten
Empfehlung zur
Entscheidungsfindung:
Es sollte eine
Kita-Größe von maximal fünf Gruppen gewählt werden, um ein gutes Verhältnis der
Kinderanzahl zur Freifläche zu erhalten und um das Verkehrsaufkommen in akzeptablem
Rahmen zuhalten.
Städtebaulich wäre
eine Lösung mit zweigeschossiger Bebauung entlang der Kolpingstraße zu wünschen.
Die Variante mit überdachter Freifläche ermöglicht witterungsunabhängige
Flexibiltät und gibt eine gewisse Zonierung der Außenfläche vor.
Ø Ansatz gemäß
Variante 3
Weiterer Fortgang:
·
Ausarbeitung des Vorentwurfs entsprechend Vorgabe
aus der Beschlusslage
·
Abstimmung Vorentwurfsplanung mit allen Beteiligten
·
Abstimmung Raumprogramm und Vorentwurfsplanung mit
dem Fördergeber
·
Erstellen der Kostenschätzung zum Vorentwurf
Anmerkung:
Zur
Baudurchführung muss der Kindergarten komplett ausgelagert werden.
Ersatz- oder
Ausweichflächen müssen gefunden werden.
Abschließend hält
Herr Hettiger fest, dass seiner Meinung nach eine Kita in der Altstadt
unverzichtbar sei. Weiter stellt er klar, dass die Entscheidung bezüglich der
Gruppenanzahl im Kolpingkindergarten unmittelbare Auswirkungen auf den
künftigen Lohgraben-Kindergarten habe. Die Regierung von Unterfranken bevorzuge
Kindertagesstätten mit maximal fünf Gruppen.
Fraktionsvorsitzender
Wagner vermisst eine Variante mit Bebauung direkt an der HypoVereinsbank und
bittet um Vorlage. Dies hätte seiner Meinung nach den Vorteil, dass auf eine
Interimslösung verzichtet werden könne. Er erinnert an die Einhaltung der
Stellplatz-Satzung. Er regt an, auch den Schattenwurf der Gebäude in die
Überlegungen mit einzubeziehen.
Architekt Hettiger
stellt fest, dass zunächst eine Festlegung auf die Gruppenanzahl erfolgen
sollte. Weiter resümiert er, die Kolpingstraße brauche aus städtebaulicher
Sicht Struktur. Diese Struktur sei nicht gegeben, wenn das Kita-Gebäude an die
HypoVereinsbank verschoben werde. Man werde die Anregung aber aufnehmen, sagt
er zu.
Für die Fraktion
der SPD sei insbesondere die Unterbringung der Kinder während einer eventuellen
Bauphase wichtig, stellt Fraktionsvorsitzender Hermann Menig klar. Man müsse
sich diesbezüglich intensive Gedanken machen. Er favorisiere eine fünfgruppige
Einrichtung.
Auch Stadtrat
Keller sieht ein Problem in der Zwischenunterbringung der Kinder. Für die
Bauplanung sieht er es als wichtig an, die überbaute Fläche so gering wie
möglich zu halten. Er fragt an, ob eine Überdachung sowie eine Außentoilette
unbedingt erforderlich seien. Möglicherweise könne man hier Kosten und Flächen
einsparen.
Architekt Hettiger
erläutert, dass diese Elemente zwar nicht unbedingt erforderlich, jedoch
sinnvolle Optionen seien. Die bestehende Überdachung sei sehr beliebt, weil man
hierdurch von der Witterung unabhängig sei. Er weist darauf hin, dass die
Überdachung und die Außentoilette nicht gefördert werden.
Fraktionsvorsitzender
Christian Menig hält fest, er könne die fünfgruppige Variante unterstützen. Er
regt an zu prüfen, ob eine Zwischenunterbringung im Gebäude des
Lohgraben-Kindergartens möglich wäre.
2. Bürgermeister
Harth stellt klar, man müsse zunächst über die maximale Gruppenzahl beraten und
eine Entscheidung diesbezüglich fällen. Er hält fest, dass bereits jetzt die
Parksituation in der Kolpingstraße ungünstig sei und er sich nicht noch mehr
Parkflächen dort wünsche. Insgesamt habe sich die Kolpingstraße wenig
ansehnlich entwickelt, resümiert er. Das vorhandene Grün werde immer weiter
zurück gedrängt. Ziel sei es nun, eine Agenda zu erstellen. Im Krippenbereich
befinde man sich in Marktheidenfeld trotz weiteren Ausbaus noch immer an der
Grenze der Aufnahmefähigkeit. Er regt an, darüber nachzudenken, anstelle einer
teuren Containerlösung zunächst einen Neubau in Betrachtung zu ziehen, in
welchen die Kita vorübergehend einziehen könne.
Stadtrat Braun
regt an, darüber nachzudenken, ob eventuell auch ein neuer Standort für die
Kita in Frage käme. Er verweist auf die erforderliche teure Interimslösung
sowie die Anfahrtsituation. Wenn die Kita an einen anderen Standort umziehe,
sei eine anschließende Überplanung des gesamten Areals möglich.
Man werde den
Vorschlag aufnehmen, sagt die Vorsitzende zu.
Stadtratin
Gillmann-Bils bittet um Erläuterung, ob die Kita Lohgraben größer dimensioniert
werden müsse, sollte man sich bei der Kita Kolpingstraße für einen viergruppigen
Ausbau entscheiden. Dies sicher der Fall, denn der Bedarf an Kita-Plätzen sei
da, erläutert die Erste Bürgermeisterin.
Stadtrat Wolfgang
Hörnig wirft bezüglich eines möglichen neuen Kita-Standortes ein, dass die
benötigte Fläche in der Altstadt nicht zu finden sei. Die Priorität sei, die
Kita vor Ort zu belassen.
Erste
Bürgermeisterin Schmidt-Neder bittet die Fraktionen abschließend um Beratung
und Entscheidung, mit welcher Gruppenanzahl die Planung der Kolping-Kita
fortgeführt werden solle.