(Bei Behandlung dieses Tagesordnungspunktes ist Architekt Johannes Hettiger, Marktheidenfeld, anwesend.)

 

Herr Hettiger vom Büro Gruber | Hettiger | Haus stellt ein mögliches Gesamtkonzept mit Planungsvarianten für die Kindertagesstätte „Kolpingstraße“ an Hand einer Präsentation vor.

 

Erarbeitung eines Gesamtkonzepts für die Kindertagesstätte Kolpingstraße

als Machbarkeitsstudie

 

Zielsetzung im ersten Schritt:

Klärung, welche Verdichtung und welche Anzahl an Gruppen am Standort Kolpingstraße grundsätzlich möglich und sinnvoll ist.

Ø  Hieraus Festlegung für Ausarbeitung Vorentwurf

Ø  Ergebnis hat Einfluss auf den weiteren städtischen Bedarf an Kita-Plätzen an anderen Standorten

 

Städtebauliche Situation

Die umliegende Bebauung in der Kolpingstraße, an der Stadtmauer und an der Bronnbacher Straße ist jeweils mindestens zwei- bis dreigeschossig + Dach. Der Bestand an der Kolpingstraße erscheint im städtebaulichen Kontext zu niedrig. Eine straßenraumbildende Bebauung sollte dort beibehalten bzw. weiterhin vorgesehen werden, wobei aus städtebaulichen Gründen eine Zweigeschossigkeit anzustreben wäre. Östlich und südlich schließen benachbarte Anwesen innerhalb des Quartiers an, zu denen Abstandsflächen nach BayBO sowie die erforderlichen Abstände nach brandschutztechnischen Anforderungen einzuhalten sind (außer bei Grenzbebauung).

 

Zum westlich anschließenden Gebäude Pfarrheim sind die dortige barrierefreie Erschließung des Untergeschoss sowie der Zugang zum Aufzug zu berücksichtigen. Weiterhin liegt dort ein Zugang zum Untergeschoss des Kiga, der sowohl vom Bauhof als auch vom Kindergarten genutzt wird, der dort Außenspielgeräte lagert. Das Gelände weißt derzeit keine Barrierefreiheit auf. Der Höhenunterschied vom Haupteingang Kolpingstraße zur niedrigsten Freigeländehöhe am westlichen Außentor beträgt ca. 1,70 m. Derzeit sind mehrere Treppensituationen zur Überwindung der Höhendifferenzen vorhanden.

 

Verkehr/Erschließung/Stellplätze

Das Bringen und Abholen der Kinder erfolgt regulär von der Kolpingstraße aus. Die Park- und Bewegungssituation ist dort relativ beengt. Bei einer Erweiterung der Kita ist von einer weiteren Verdichtung des Verkehrs auszugehen. Eine Erweiterung des Platz- und Stellplatzangebotes dort wäre anzustreben. In den Sommermonaten erfolgt die Abholung der Kinder oft auch direkt vom Außengelände. Dies findet dann am westlich unterhalb des Pfarrheims gelegen Außentor statt. Auch dort gelten beengte Verhältnisse. Der Bronnbacher Platz, der grundstückstechnisch zum Kindergartenareal gehört, ist komplett als öffentlicher Platz gewidmet, so dass dort keine Kapazitäten für die Kindergartenbelange vorhanden sind.

 

Stellplätze

Derzeit sind in der Kolpingstraße einige wenige allgemein öffentlich nutzbare Parkplätze vorhanden sowie eine Garage auf dem Gelände. Über die Bestandsanrechnung wäre evtl. eine Beibehaltung der Situation möglich. Es ist jedoch zu empfehlen, die geforderten Stellplätze herzustellen.

 

Analyse Bestand – Gebäude/Untergeschoss

• nur teilunterkellert

• geringer bzw. mangelhafter Ausbauzustand

• teilweise feuchtebelastet

• geringe Raumhöhe

• Das Untergeschoss wird überwiegend seitens des Bauhofs zu Lagerzwecken genutzt.

 

Analyse Bestand – Gebäude/Erdgeschoss

• kleinteilige enge Struktur, wenig Veränderungsspielraum

• statische Struktur muss sich am Untergeschoss orientieren,

  Massivdecke nur über Kernbereich

• Flurbereich im Erdgeschoss niedriger, ohne Massivdecke, Außenwand dort niedriger

• Gründung für weitere Belastung wohl nicht ausreichend

• relativ geringe Raumhöhe (=> Lüftungstechnik etc.)

 

Flächenbedarf nach Raumprogramm bzw. abhängig von der Anzahl der Gruppen

 

Aus dem Raumprogramm sowie aktuellen Vergleichsobjekten ergeben sich für drei Kita-Gruppen einschließlich Zuschlag für Konstruktionsflächen, Verkehrsflächen und Technikflächen ein Bruttogeschossflächenbedarf (BGF) von: ca. 600 - 650 m² BGF

 

Hinzu kommen weitere Funktions- und Sonderflächen:

Mehrzweckraum: ca. 80 m² BGF

Küche/Spülen/Essen: ca. 50 m² BGF

Personal- und sonstige Nebenräume: ca. 50 m² BGF

Gesamt bei 3 Gruppen: ca. 780 - 830 m² BGF

 

zum Vergleich: Kita Altfeld (2 Kigagruppen, 1 Kleinkindgruppe): rd. 780 m² BGF

Aktuelles städtisches Vergleichsobjekt (3 Kigagruppen, 3 Kleinkindgruppen): rd. 1.600 m² BGF

 

Bestand: Kiga: ca. 640 m² BGF

Überdachung: ca. 150 m³ BGF

Schwesternhaus (II): ca. 320 m² BGF

Bestand gesamt: ca. 1.100 m² BGF

 

Bedarf an BGF-Flächen abhängig von der Gruppenanzahl

·         3 Gruppen einschließlich Mehrzweckraum (MZR), Küche/Spülen/Essen, Personal- und Nebenräume

ca. 800 m² BGF eingeschossig möglich (I)

·         4 Gruppen einschließlich MZR, Küche/Spülen/Essen, Personal- und Nebenräume

ca. 1.100 m² BGF eingeschossig, z.T. zweigeschossig (I + II)

·         5 Gruppen einschließlich MZR, Küche/Spülen/Essen, Personal- und Nebenräume

ca. 1.350 m² BGF eingeschossig, z.T. zweigeschossig (I + II)

 

Bedarf an bespielbaren Freiflächen

Die Empfehlungen gehen von mind. 10 – 12 m² bespielbarer Freifläche pro Kind aus.

 

Bei 4 Gruppen

2 Gruppen á 25 Kinder = 50 Kinder

2 Gruppen á 15 Kinder = 30 Kinder

80 Kinder x 12 m² = ca. 960 m² bespielbare Freifläche

 

Bei 5 Gruppen

3 Gruppen á 25 Kinder = 75 Kinder

2 Gruppen á 15 Kinder = 30 Kinder

105 Kinder x 12 m² = ca. 1.260 m² bespielbare Freifläche

 

Zwischenfazit:

Erhalt und Aufstockung des Bestandes erscheint nicht empfehlenswert bzw. statisch/technisch nicht realisierbar. Ein Umbau oder Ersatzneubau einschließlich Erweiterung sollte nicht viel mehr Fläche überbauen als derzeit im Bestand einschließlich Überdachung und Schwesternhaus überbaut ist, um eine ausreichend große und gut zonierbare Außenspielfläche zu erhalten. Die Verkehrssituation ist unbefriedigend – mehr Platz/Stellplätze im Straßenraum werden benötigt. Bei Zweigeschossigkeit ist die Barrierefreiheit zu gewährleisten (Aufzug) sowie der direkte Zugang auf die Außenspielflächen (Rampen, Rutschen, Treppen o. ä.).

 

Ø  Bei eingeschossiger Bebauung max. ca. 4 Gruppen möglich

Ø  Bei ganz oder teilweise zweigeschossiger Bebauung 5 Gruppen möglich

 

Variante 1 – 4 Gruppen, eingeschossig

• Umbau und Erweiterung bzw. Abbruch und Ersatzneubau Bestand, eingeschossig

• Anbau für 2 Gruppen an Ostgrenze

• Foyer und Mensa zentral

• Funktionen (Personal etc.) evtl. im 1. Obergeschoss (Teilbereich)

• 4 Gruppen im Erdgeschoss

 

Variante 2 – bis zu 5 Gruppen, ein- und zweigeschossig

• Umbau und Erweiterung bzw. Abbruch und Ersatzneubau Bestand, zweigeschossig,

  hierin 2 Gruppen im EG und 2 Gruppen im Obergeschoss

• freistehender separater Neubau für 1 Gruppe im Bereich der südlichen Grundstücksgrenze,

  eingeschossig, ebenerdig, separater Zugang vom Bronnbacher Platz aus

• im freistehenden Neubau 1 Gruppe im Ergeschoss, erdgeschossig sowie Sonderräume

• Mensa im nördlichen Baukörper, separater Speiseraum im südlichen Neubau

• Funktionen (Personal etc.) evtl. im 1. Obergeschoss (Teilbereich)

• Zonierung Außengelände in Kindergartenkinder/Kleinkinder gut möglich

• 3 Gruppen im Erdgeschoss, 2 Gruppen im Obergeschoss

• direkte Zugänglichkeit aus den Obergeschossen ins Freigelände ist zu gewährleisten

 

Variante 3 – 5 Gruppen, ein- und zweigeschossig

• Abbruch und Ersatzneubau Bestand, zweigeschossig

• Anbau für 1 Gruppe, T-förmig ca. im Bereich Foyer, Erdgeschoss als überdachter flexibel

  nutzbarer Freibereich sowie bespielbarer Freibereich, Gewinn von mehr bespielbarer

  Freifläche

• im Anbau 1 Gruppe im Obergeschoss

• Sockelbau südlich mit Treppenhaus, Außentoiletten, Außengeräteraum

• Foyer und Mensa zentral

• Funktionen (Personal etc.) evtl. im 1. Obergeschoss (Teilbereich)

• Zonierung Außengelände in Kindergartenkinder/Kleinkinder gut möglich

• 2 Gruppen im Erdgeschoss, 3 Gruppen im Obergeschoss

• direkte Zugänglichkeit aus den Obergeschossen ins Freigelände ist zu gewährleisten

 

Empfehlung zur Entscheidungsfindung:

Es sollte eine Kita-Größe von maximal fünf Gruppen gewählt werden, um ein gutes Verhältnis der Kinderanzahl zur Freifläche zu erhalten und um das Verkehrsaufkommen in akzeptablem Rahmen zuhalten.

 

Städtebaulich wäre eine Lösung mit zweigeschossiger Bebauung entlang der Kolpingstraße zu wünschen. Die Variante mit überdachter Freifläche ermöglicht witterungsunabhängige Flexibiltät und gibt eine gewisse Zonierung der Außenfläche vor.

Ø  Ansatz gemäß Variante 3

 

Weiterer Fortgang:

·         Ausarbeitung des Vorentwurfs entsprechend Vorgabe aus der Beschlusslage

·         Abstimmung Vorentwurfsplanung mit allen Beteiligten

·         Abstimmung Raumprogramm und Vorentwurfsplanung mit dem Fördergeber

·         Erstellen der Kostenschätzung zum Vorentwurf

 

Anmerkung:

Zur Baudurchführung muss der Kindergarten komplett ausgelagert werden.

Ersatz- oder Ausweichflächen müssen gefunden werden.

 

Abschließend hält Herr Hettiger fest, dass seiner Meinung nach eine Kita in der Altstadt unverzichtbar sei. Weiter stellt er klar, dass die Entscheidung bezüglich der Gruppenanzahl im Kolpingkindergarten unmittelbare Auswirkungen auf den künftigen Lohgraben-Kindergarten habe. Die Regierung von Unterfranken bevorzuge Kindertagesstätten mit maximal fünf Gruppen.

 

Fraktionsvorsitzender Wagner vermisst eine Variante mit Bebauung direkt an der HypoVereinsbank und bittet um Vorlage. Dies hätte seiner Meinung nach den Vorteil, dass auf eine Interimslösung verzichtet werden könne. Er erinnert an die Einhaltung der Stellplatz-Satzung. Er regt an, auch den Schattenwurf der Gebäude in die Überlegungen mit einzubeziehen.

Architekt Hettiger stellt fest, dass zunächst eine Festlegung auf die Gruppenanzahl erfolgen sollte. Weiter resümiert er, die Kolpingstraße brauche aus städtebaulicher Sicht Struktur. Diese Struktur sei nicht gegeben, wenn das Kita-Gebäude an die HypoVereinsbank verschoben werde. Man werde die Anregung aber aufnehmen, sagt er zu.

 

Für die Fraktion der SPD sei insbesondere die Unterbringung der Kinder während einer eventuellen Bauphase wichtig, stellt Fraktionsvorsitzender Hermann Menig klar. Man müsse sich diesbezüglich intensive Gedanken machen. Er favorisiere eine fünfgruppige Einrichtung.

 

Auch Stadtrat Keller sieht ein Problem in der Zwischenunterbringung der Kinder. Für die Bauplanung sieht er es als wichtig an, die überbaute Fläche so gering wie möglich zu halten. Er fragt an, ob eine Überdachung sowie eine Außentoilette unbedingt erforderlich seien. Möglicherweise könne man hier Kosten und Flächen einsparen.

Architekt Hettiger erläutert, dass diese Elemente zwar nicht unbedingt erforderlich, jedoch sinnvolle Optionen seien. Die bestehende Überdachung sei sehr beliebt, weil man hierdurch von der Witterung unabhängig sei. Er weist darauf hin, dass die Überdachung und die Außentoilette nicht gefördert werden.

 

Fraktionsvorsitzender Christian Menig hält fest, er könne die fünfgruppige Variante unterstützen. Er regt an zu prüfen, ob eine Zwischenunterbringung im Gebäude des Lohgraben-Kindergartens möglich wäre.

 

2. Bürgermeister Harth stellt klar, man müsse zunächst über die maximale Gruppenzahl beraten und eine Entscheidung diesbezüglich fällen. Er hält fest, dass bereits jetzt die Parksituation in der Kolpingstraße ungünstig sei und er sich nicht noch mehr Parkflächen dort wünsche. Insgesamt habe sich die Kolpingstraße wenig ansehnlich entwickelt, resümiert er. Das vorhandene Grün werde immer weiter zurück gedrängt. Ziel sei es nun, eine Agenda zu erstellen. Im Krippenbereich befinde man sich in Marktheidenfeld trotz weiteren Ausbaus noch immer an der Grenze der Aufnahmefähigkeit. Er regt an, darüber nachzudenken, anstelle einer teuren Containerlösung zunächst einen Neubau in Betrachtung zu ziehen, in welchen die Kita vorübergehend einziehen könne.  

 

Stadtrat Braun regt an, darüber nachzudenken, ob eventuell auch ein neuer Standort für die Kita in Frage käme. Er verweist auf die erforderliche teure Interimslösung sowie die Anfahrtsituation. Wenn die Kita an einen anderen Standort umziehe, sei eine anschließende Überplanung des gesamten Areals möglich.

Man werde den Vorschlag aufnehmen, sagt die Vorsitzende zu.

 

Stadtratin Gillmann-Bils bittet um Erläuterung, ob die Kita Lohgraben größer dimensioniert werden müsse, sollte man sich bei der Kita Kolpingstraße für einen viergruppigen Ausbau entscheiden. Dies sicher der Fall, denn der Bedarf an Kita-Plätzen sei da, erläutert die Erste Bürgermeisterin.

 

Stadtrat Wolfgang Hörnig wirft bezüglich eines möglichen neuen Kita-Standortes ein, dass die benötigte Fläche in der Altstadt nicht zu finden sei. Die Priorität sei, die Kita vor Ort zu belassen.

 

Erste Bürgermeisterin Schmidt-Neder bittet die Fraktionen abschließend um Beratung und Entscheidung, mit welcher Gruppenanzahl die Planung der Kolping-Kita fortgeführt werden solle.