Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 2

(Bei diesem Tagesordnungspunkt ist Wolfgang Schubert, Johann und Eck Architekten-Ingenieure GbR, Bürgstadt, anwesend.)

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27.06.2019 beschlossen, dem Antrag der Main-Spessart Solarprojekt GmbH aus Bessenbach stattzugeben und einen Aufstellungsbeschluss für die Erweiterungen der beiden Photovoltaikparks Altfeld I und Altfeld II gefasst. Vorgesehen ist, auch in den jeweiligen Anbauverbotszonen (Bereich zwischen 20- und 40-m-Linie zur Fahrbahn) Solarmodule zu errichten. Die Bebauungspläne sind auf 20 Jahre zu befristen. Parallel hierzu ist es erforderlich, den Flächennutzungsplan anzupassen und die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange und Behörden fand im Zeitraum vom 10.07. bis 14.08.2019 statt.

 

 

I.              Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch Aushang bzw. Offenlegung im Rathaus vom 28.10. bis 29.11 2019, ergänzend auch auf der städtischen Homepage

 

Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keinerlei Bedenken, Anregungen oder Hinweise vorgebracht.

 

 

II.            Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 28.10. bis 29.11.2019

 

 

Die Vorsitzende verliest und erläutert die einzelnen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Aus dem Gremium werden keine Änderungswünsche zu den mit der Sitzungsvorlage überlassenen Beschlussvorschlägen vorgebracht.


Abschließender Beschluss:

 

Die Stadt Marktheidenfeld stellt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander unter Berücksichtigung der zum Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen einschließlich der eingearbeiteten Änderungen die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 12.12.2019 fest.