Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Die Stadt Rothenfels hat im Jahr 1980 im Stadtteil Bergrothenfels einen rechtskräftigen Bebauungsplan „Am Weiher“ ausgewiesen. Festgesetzt sind hier derzeit ein Dorfgebiet sowie ein Sondergebiet „Kleingartenhausgebiet“. Der Planungsbereich umfasst die Grundstücke in der „Bergrothenfelser Straße“, „Zum Schlangenbrunnen“ und „Zur Seewiese“. Das Plangebiet ist heute fast vollständig bebaut und die Festsetzungen nach Auffassung der Stadt Rothenfels veraltet und nicht mehr zeitgemäß. Darüber hinaus wird eine Nachverdichtung angestrebt. Der Bebauungsplan soll daher ersatzlos aufhoben werden und die künftige bauplanungsrechtliche Beurteilung gem. § 34 Baugesetzbuch (sog. Einfügungsgebot im Zusammenhang bebauter Ortsteile) erfolgen.

 

Von Seiten der Stadt Marktheidenfeld steht der Aufhebung des Bebauungsplanes „Am Weiher“ nicht entgegen, Belange der Stadt Marktheidenfeld sind nicht berührt.


Beschluss:

 

Von Seiten der Stadt Marktheidenfeld bestehen keine Einwände gegen die Aufhebung des Bebauungsplanes „Am Weiher“, Bergrothenfels.