Sitzung: 16.01.2020 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Der Antragsteller beantragt den Neubau von 8 Eigentumswohnungen mit Stellplätzen und Garagen. Die sich noch auf den Grundstücken befindlichen Gebäude (Wohnhaus, Scheune, Schuppen) sollen abgerissen werden.
Die Grundstücke liegen im unbeplanten Innenbereich und
sind nach § 34 BauGB zu beurteilen. Danach
ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig,
wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der
Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren
Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Darstellung im
Flächennutzungsplan ist M (gemischte Bauflächen). Danach sind sowohl Wohn- als
auch Gewerbenutzungen zulässig.
Geplant ist ein
Gebäude mit zwei Geschossen und einem Staffelgeschoss (Penthaus) sowie
teilweise unterkellert. Die geplante Grundflächenzahl (GRZ) liegt mit 0,352
deutlich unter der Obergrenze für die Bestimmung des Maßes der baulichen
Nutzung nach § 17 Baunutzungsverordnung (BauNVO) für Mischgebiete (0,6). Dies
gilt auch für die Geschossflächenzahl (GFZ), welche mit 0,831 geplant ist
(Obergrenze 1,2 nach BauNVO).
In der näheren
Umgebung befinden sich mehrere zweigeschossige Wohnhäuser mit ausgebautem
Dachgeschoss.
Auf dem Grundstück
sind insgesamt 16 Stellplätze (inklusive Garagen und Carport) nachgewiesen.
Beschluss:
Dem Bauantrag zum
Neubau von 8 Eigentumswohnungen mit Stellplätzen und Garagen wird zugestimmt.