Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Zuletzt behandelt wurde das Bauvorhaben am 10.01.2019 in der öffentlichen Bauausschusssitzung.

 

Das Bauvorhaben befindet sich gem. § 34 BauGB im Zusammenhang bebauter Ortsteile.

Die Tekturplanung sieht vor, die Wärmepumpe welche zuvor auf dem Flachdach der bestehenden Anlieferung geplant war, in den hinteren Bereich auf den Gebäudebereich der Weiterverarbeitung zu versetzen.

 

Des Weiteren sind in der vorliegenden Tekturplanung Werbeanlagen an drei Fassaden (Süd-Ost, Nord-Ost und Nord-West) geplant. Die Werbeanlagen sind gem. Angaben des Planungsbüros lediglich hinterleuchtet. Somit ist eine Lichtimmissionsschutzbelastung zur im Westen in etwa 100 Meter weiter befindlichen Wohnbebauung nicht zu erwarten.

 

Bedingt durch die Tragwerksplanung hat sich in der Planung ergeben, dass die ursprünglich geplante Ausführung mit einer Pfosten-Riegel-Konstruktion als Attikaausbildung, also ohne eine massive Ausbildung der Attika, sich als problematisch in der Tragwerksberechnung und Ausführung erweist. Deshalb wurde nun eine ringaussteifende und lastverteilende umlaufende Betonattika geplant, die 62 cm höher ist als in der Planung vom 10.01.2019. Diese dient nun auch als Absturzsicherung. Das Dach ist für Wartung – und Begehungszwecke über eine geplante Stahl-Treppenanlage zugänglich. Im Zuge der Planung ist auch eine ca. 84 m² Dachterrasse geplant.

 

Die Attikaausbildung ist bereits umgesetzt worden weil der Planer davon ausging, dass keine rechtlichen Belange entgegenstehen, da die Abstandsflächen eingehalten werden, in diesem Bereich kein Bebauungsplan vorliegt und die nächstliegende Bebauung im vorder- und rückwärtigen Bereich höher ist. Somit ging der Planer davon aus, dass das Vorhaben genehmigungsfähig ist und nicht zuvor das Einvernehmen der Gemeinde eingeholt werden muss. Der Antragsteller bringt sein vollstes Bedauern im beigefügten Begleitschreiben für diese Vorgehensweise zum Ausdruck und entschuldigt sich dafür.

 


Beschluss:

 

Dem Änderungsplan zum Bauantrag vom 26.09.2019 wird zugestimmt.