Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Der Antragsteller beantragt die Errichtung einer Siloanlage mit 5 Materialsilos.

 

Die Anlieferung von Kunststoffgranulat zu den derzeitigen Silos erfolge erschwert, da die LKW bis zum Standort rückwärts fahren müssten. Dies entfalle beim neuen Standort und erhöhe somit die Sicherheit.

Mit der neuen Siloanlage könne nicht nur die bestehende Produktionsanlage befördert werden sondern zukünftig auch Anlagen im Neubau. Die alten Silos sollen abgebrochen werden.

 

Das Vorhaben liegt außerhalb des Bebauungsplans „Baumhofstraße 40“, somit im unbeplanten Innenbereich und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Danach ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Darstellung im Flächennutzungsplan ist G (Gewerbe). Danach sind Gewerbenutzungen, wie hier, zulässig.

 

Es wird empfohlen, dem Bauantrag zuzustimmen.

 


Beschluss:

 

Dem Bauantrag zur Errichtung einer Siloanlage mit 5 Materialsilos wird zugestimmt.