Sitzung: 16.01.2020 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Der Antragsteller beantragt die Umnutzung der bestehenden Garage zu einer Wohnung sowie den Aufbau eines Dachstuhles zur Speichernutzung.
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich und ist
nach § 34 BauGB zu beurteilen. Danach
ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig,
wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der
Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren
Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Darstellung im
Flächennutzungsplan ist MD (Dorfgebiet). Danach sind sowohl Wohn- als auch
Gewerbenutzungen zulässig.
Für die
Wohnnutzung ist ein Stellplatz vorgesehen. Die beiden entfallenden
Garagenplätze sollen an der westlichen Grundstücksgrenze errichtet werden.
Die Problematik
der Grenzbebauung hinsichtlich der Abstandsflächen ist vom Landratsamt
abzuklären.
Beschluss:
Dem Bauantrag zur
Umnutzung der bestehenden Garage zu Wohnzwecken und dem Aufbau eines Dachstuhls
zur Speichernutzung wird zugestimmt.