Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Der Antragsteller beantragt den Einbau einer Stahlbaukonstruktion für Fördertechnik in das bestehende Produktionsgebäude.

 

Das Vorhaben liegt außerhalb des Bebauungsplans „Baumhofstraße 40“, somit im unbeplanten Innenbereich und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Danach ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Darstellung im Flächennutzungsplan ist G (Gewerbe). Danach sind Gewerbenutzungen zulässig.

 

Bereits im Januar 2019 wurde der Bauantrag zur Errichtung einer Logistikbrücke zwischen Hochregallager und Produktion behandelt und das Einvernehmen hierzu erteilt. Die Genehmigung durch das Landratsamt erfolgte mit Bescheid vom 14.06.2019. Die jetzt vorgelegte Planung ist die Fortsetzung dieser Konstruktion.

 


Beschluss

 

Dem Bauantrag zum Einbau einer Stahlbaukonstruktion für Fördertechnik wird zugestimmt.