Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Die Antragstellerin beantragt die Erweiterung der bestehenden Produktions- und Lagerhallen um eine weitere Logistikhalle mit Sozialräumen und Büros. Es ist geplant im Erdgeschoss Logistikflächen sowie kleinere Büro- und Sanitäreinheiten zu errichten. In einem Teilbereich der Halle werden auf der zweiten Ebene Büro-, Sanitär- und Umkleideräume vorgesehen. Weiterhin ist auf dem Grundstück eine Löschwasserzisterne mit ca. 7,5 m Höhe geplant.

 

Es werden Rohmaterialien, Komponenten zur Fertigung, Teilfertigung und Fertigerzeugnisse gelagert. Die Waren werden in Verpackungen aus Kartonage, Holz oder Kunststoff in Regale gelagert. Es erfolgt eine Ver- und Umpacken der Waren mit Auslieferung bzw. Versand.

 

Das Bauvorhaben befindet sich gem. § 30 BauGB im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Industriegebiet Altfeld IV Schlossfeld“. Aufgrund der Größe wird das Bauvorhaben als Sonderbau eingestuft und muss als Baugenehmigung behandelt werden, auch wenn der Antrag den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht.

 

Auf dem Baugrundstück sind bereits 321 Stellplätze vorhanden. Weitere Stellplätze im Zuge des Erweiterungsbaus werden gemäß Stellplatznachweis nicht benötigt.

 

Die Zustimmung wird empfohlen.

 

Laut Bebauungsplan sind 50 % der Dachfläche zu begrünen. Hiermit ergeht der Hinweis an das Landratsamt den Antragsteller darauf hinzuweisen.


Beschluss:

 

Dem Bauantrag wird zugestimmt.