Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Die Antragstellerin beabsichtigt den Neubau von Lager- und Logistikhallen mit KLT-Waschanlage (Kleinladungsträger-Waschanlage) auf der Fl.-Nr. 418/11. im rechtsgültigen Bebauungsplan „Industriegebiet Altfeld IV Schlossfeld“ zu errichten.

Das Bauvorhaben befindet sich gem. § 30 BauGB im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Industriegebiet Altfeld IV Schlossfeld“.

Aufgrund der Größe wird das Bauvorhaben als Sonderbau eingestuft und muss als Baugenehmigung behandelt werden, auch wenn der Antrag den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht.

 

Gemäß Betriebsbeschreibung werden Logistikdienstleistungen sowie einfache Industrieservicearbeiten ausgeführt. Der Nutzungsschwerpunkt ist die Lagerung von  Maschinenbauteilen und handelsübliche Waren für Automobilzulieferer, Teilereinigung, Qualitätsprüfung und Teilebearbeitung. Lagerartikel sind Maschinenbauteile, vorwiegend aus Metall sowie geringe Mengen Kunststoffteile, Kunststoffbehälter mit Deckel und Holz. Lagerhilfsmittel sind Holzpaletten, Stahlbehälter, Gitterboxen und einwandige Kunststoffbehälter mit Deckel. Es sind zwei Teilewaschanlagen mit eigenem Kreislauf geplant. Die Reststoffe aus der Waschanlage werden von Fachbetrieben abgeholt und entsorgt. Somit entstehen keine belastenden Abwässer aus dem normalen Lager- und Waschbetrieb. Für die Löschwasserversorgung ist zusätzlich ein Sprinklertank auf dem Gelände vorgesehen. In einem Teilbereich des Obergeschosses werden Büroflächen sowie Sanitär- und Sozialräume vorgesehen. Für die Zu- und Ausfahrt der LKWs ist eine Abweichung von der Stellplatzsatzung notwendig. Die Zufahrt hat eine Breite von ca. 12 m, statt 6 m wie in der Stellplatzsatzung vorgeschrieben. Es sind 42 PKW-Stellplätze mit wasserdurchlässigem Belag und 8 asphaltierte LKW-Stellplätze, geplant. Es ergeht der Hinweis an das Landratsamt, die Stellplätze zu überprüfen.

 

Die Zustimmung mit der o. g. Abweichung wird empfohlen.

 

Stadtrat Adam äußert seine Bedenken hinsichtlich der Stellplätze und weist explizit auf eine genaue Überprüfung der Stellplätze hin. Er äußert seine Bedenken, dass die Lastkraftwagen auf der öffentlichen Straße stehen könnten und nicht auf dem Firmengelände.

 

2. Bürgermeister Harth bezweifelt, dass die Dachbegrünung bei 50 % der Dachfläche (wie im Bebauungsplan festgelegt ist) liegt. Bei der Umsetzung ist der Antragsteller auf diese Vorgabe hinzuweisen, so die Vorsitzende. Hiermit ergeht der Hinweis an das Landratsamt den Antragsteller darauf hinzuweisen.


Beschluss:

 

Dem Bauantrag mit der o. g. Abweichung wird zugestimmt. An das Landratsamt erfolgt der Hinweis, die Stellplätze zu überprüfen.