Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Die Antragsteller beantragen die Errichtung einer Terrassenüberdachung an das bestehende Wohnhaus mit einer Größe von 6,40 m Breite und 4 m Tiefe. Die Terrassenüberdachung besteht aus lichtdurchlässigen Platten mit einem darunterliegenden ausfahrbaren Sonnenschutz.

Das Bauvorhaben befindet sich gem. § 30 BauGB im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Baumhof“.

 

Die geplante Überdachung ragt ca. einen Meter über die festgesetzte Baugrenze. Die Errichtung von Seitenwänden ist nicht vorgesehen. Es wird empfohlen dem vorliegenden Bauantrag mit der Befreiung zuzustimmen.


Beschluss:

 

Dem Bauantrag wird mit der o. g. Befreiung zugestimmt.