Sitzung: 19.09.2019 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Die Antragsteller beantragen den Neubau von zwei Schleppgauben an das bestehende Wohnhaus sowie den Abbruch des Balkons. Der neugeplante Balkon ist lediglich ca. 6 m breit statt 8,5 m, dafür hat er eine Tiefe von ca. 3,3 m statt 1,5 m.
Das Bauvorhaben liegt gem. § 34 BauGB im Zusammenhang bebauter Ortsteile.
Die Zustimmung wird empfohlen.
Beschluss:
Dem Bauantrag wird
zugestimmt.