Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Die Antragsteller beantragen den Neubau von zwei Schleppgauben an das bestehende Wohnhaus sowie den Abbruch des Balkons. Der neugeplante Balkon ist lediglich ca. 6 m breit statt 8,5 m, dafür hat er eine Tiefe von ca. 3,3 m statt 1,5 m.

 

Das Bauvorhaben liegt gem. § 34 BauGB im Zusammenhang bebauter Ortsteile.

 

Die Zustimmung wird empfohlen.


Beschluss:

 

Dem Bauantrag wird zugestimmt.